Eigentumswohnung: Bauträger mietet zurück

Hallo,

von einem Immobilienmakler stammt das Angebot, eine Eigentumswohnung von einem Bauträger zu kaufen und dieser bietet an, ihm die Wohnung für 10, 15 oder 20 Jahre zu vermieten. Er würde die Weitervermietung übernehmen und nach z.B. 10 Jahren könnte man über die Weitervermietung neu entscheiden - z.B. selbst einziehen, Eigenbedarf, selbst vermieten o.a. Bis dahin garantiert er mir den zu vereinbarenden Mietpreis. Hört sich gut an. Hast Du damit Erfahrungen? Wo ist der Haken?

Danke für Deine Antwort, lg Wimm

Hallo,

vereinbarenden Mietpreis. Hört sich gut an.

Zu gut.

Wo ist der Haken?

Eine neue Anprägung der Mietgarantie. Wahrscheinlich ist der Kaufpreis überhöht und enthält die Mietgarantie bereits. Nach 10 Jahren wird es vermutlich schwierig sein, die Miete weiterhin in dieser Höhe zu erzielen.

Gruß

Nordlicht

Guten Morgen!

Bis dahin garantiert er mir den zu vereinbarenden Mietpreis.

Das einzig Sichere an Miete und Mieteinnahmen ist, dass nichts sicher ist. Mieter können ausziehen oder zahlungsunfähig werden. Manche Umstände führen zu Leerstand oder Mietminderung, ohne dass der Vermieter dies verhindern kann. Wenn jemand trotz aller Unwägbarkeiten Mieteinnahmen garantiert, muss er irgendwelche (versteckten) Einnahmen aus dem Objekt generieren oder beim Verkauf über einen überteuerten Preis bereits generiert haben oder Insolvenz gehört zum Geschäftsmodell.

Eine Immobilie - nur Teileigentum - nicht selbst genutzt - nicht selbst als Vermieter tätig - mir erscheint solche Konstellation zu weit weg vom Objekt der Investition und zu weit weg von Möglichkeiten eigener Einflussnahme. Dabei ist letztlich nur sicher, dass man ein Darlehen mit Zahlungsverpflichtungen verantwortet.

Darüber hinaus erscheinen mir alle Konstellationen fragwürdig, in denen ein Bauträger längerfristig die Verwaltung übernimmt. In einem Objekt überschaubarer Größe und bei eigener Interessenwahrnehmung in der Eigentümerversammlung hat man wenigstens eine theoretische Chance der Einflussnahme und die Chance, den Verwalter zu feuern. Wenn die Eigentümer aber weit weg sind und sich untereinander gar nicht kennen, werden aus Eigentümern Melkkühe, die nur zu zahlen und ansonsten nichts zu sagen haben. Ähnliches gilt für Konstellationen mit einem Mehrheitseigentümer.

Sogar selbst genutztes Teileigentum, wo Eigentümer nicht auf Mieteinnahmen angewiesen sind und es keinen Mehrheitseigentümer gibt, kann aufgrund begrenzter Einflussnahme des Einzelnen für denselben unerfreulich werden. Aber immerhin sieht der Einzelne, was geschieht und kann begrenzten Einfluss nehmen. Der vorliegende Fall riecht aber danach, dass es überhaupt keine Einflussmöglichkeiten gibt, Eigentum zwar auf dem Papier steht, daraus aber - außer zu zahlen - keine Rechte abgeleitet werden können. Sich als Eigentümer fühlende Leute werfen ihr Geld in ein schwarzes Loch und haben außer der Verpflichtung, Darlehensgeber, Verwalter und ziemlich sicher den einen oder anderen mit dem Verwalter verbandelten Dienstleister zu füttern, nichts davon.

Mach’ es, wenn du der Verwalter und der Geschäftsführer der Bauträger Ltd. bist und die Gebäudereinigungs-UG deiner Ehefrau, deinen Schwager als Hausmeister, den Kumpel als Kreditvermittler, den Bruder als Makler und den Rest der Verwandtschaft mit Gebäudeservice, Elektrorevisionen und Winterdiensten über die Runden zu bringen hast. In allen anderen Fällen lass‘ es.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

lass mal raten: Die Vertragskonstellation zwischen den ganzen Beteiligten könnte man natürlich so stricken, dass nach der Kaufpreiszahlung recht schnell klar wird, dass es niemand gibt, gegenüber dem man erfolgreich die Mietpreisgarantie wird durchsetzen können. Also Kohle für eine unvermietete/noch schlimmer an einen säumigen Zahler vermietete Immobilie weg.

Variante 2: Das klappt alles so lange hervorragend, bis die letzte so zu veräußernde Einheit an den Mann gebracht ist. Danach kommt es dann zu einer Insolvenz, mit der sich die Mietpreisgarantie in Luft auflöst. Rest wie oben.

Sorry, aber das stinkt drei Meilen gegen den Wind nach den üblichen Spielchen anderweitig nicht verwertbare Objekte zu Geld zu machen, ohne es dabei mit Recht und Anstand zu genau nehmen zu wollen.

Etwas abgeschwächt gibt es solche Modelle auch im Sinne „ins Blaue hinein geplant“, wo der Betreiber tatsächlich an den Erfolg in gewissem Maße glaubt, sich so aber natürlich das Risiko schön von der Backe hält, falls es nichts wird. Das ist im Moment sehr beliebt bei Projektentwicklern für größere innerstädtische Einkaufzentren.

Ansonsten widerspricht so ein Modell für einen seriösen und erfolgreichen Bauträger jeglicher wirtschaftlicher Vernunft. Entweder ich will verkaufen, dann verkaufe ich, habe mein investiertes Geld wieder raus, und baue neu, … Oder ich will vermieten, dann baue ich, vermiete, und werde den Teufel tun, da noch einem Dritten unnötig etwas vom Kuchen abzugeben (wenn ich denn vom Erfolg der Sache überzeugt bin, und nicht Risikoabwälzung betreiben will/muss). D.h. dann ist für einen Dritten hier nur der Platz zugedacht, im Zweifelsfall Risiken zu tragen. Diese Position sollte niemand freiwillig einnehmen.

Gruß vom Wiz

Hallo Wimm,

mein Tipp - Finger weg lassen.

folgende Geschichte hat sich in meinem Bekanntenkreis zugetragen:

Ein Mitarbeiter einer Bausparkasse hat einem Bekannten eine App.Wohnung 24 qm Wohnfläche in Kaiserslautern angeboten für 46.000 DM mit einer Garantie dass der Bauträger für 15 Jahre die Mieteinnahmen von mtl.
320 DM garantiert.

Nach Baufertigstellung wurde die Wohnung zwar vermietet, allerdings nur zu 260 DM kalt. Jedoch der Mieter zahlte keine DM.
Es dauerte 2 Jahre um diesen Mieter wieder aus der Wohnung zu bekommen. Danach wurden viele Schäden in der Wohnung festgestellt.
Einbauküche war nur noch Schrott. Holzfußboden und Türen hatten viele Löcher.
Die Wohnung musste komplett renoviert werden - Kosten ca. 10.000 DM.

Dieser Bauträger hatte diese Mietgarantie allen Käufern von mehreren Wohnkomplexen in einigen Städten gegeben.

Da sich diese Geschichte fast bei allen Wohnungsverkäufen so zutrug,
war der Bauträger sehr schnell insolvent.

Alle Wohnungskäufer vertrauten dem Bausparkassenmitarbeiter und dem Bauträger, obwohl man schon bei dieser Geschichte von Anfang erkennen sollte, dass da was nicht stimmen konnte.

Bauträger war aus Baden-Württemberg,
Notar war aus Nord-Rhein-Westfalen,
Darlehensgeber war eine Bank aus Bayern.

weitere Informationen zu solchen Verkäufen findet man hier:

http://www.test.de/Eigentumswohnung-als-Kapitalanlag…

http://www.test.de/Eigentumswohnungen-als-Kapitalanl…

Gruß Merger

Hallo Merger,

danke für die Warnung. Angebot also eingehend prüfen. Das Angebot stammt von einem Bauträger aus dem Saarland, also wahrscheinlich von einem anderen als in Deinem Fall von Bekannten. Diese Firma ist ca. 40 Jahre alt. Insofern frage sich, ob die Bekannten einem Einzelfall zum Opfer gefallen sind, einem schwarzen Schaf, oder ob dieses Geschäftsmodell häufig zum Nachteil der Käufer von Eigentumswohnungen läuft?

Grüße, Wimm

Hallo Wiz,

danke für die nüchternen Optionen, die bei solch einer Konstellation entstehen. Daran hatte ich nicht gedacht, z.B. an geplante Insolvenz. Leider ist so etwas nicht nur in der Immobilienbranche zumindest gelegentlich Praxis, wie ich höre.

Deine Antwort enthält viel Bedenkenswertes. Das muss ich erst mal überschlafen und schreibe dann nochmal.

lg Wimm

Hallo Wolfgang,

zu Bedenken, dass man Einfluß nehmen will auf die eigene Immobilie und deren Verwaltung, das scheint mir wichtig. ein wertvoller Hinweis.

Allerdings ist es auf den ersten Blick, interessant, eine Immobilie, hier Eigentumswohnung zu kaufen und sowohl vom Leerstandsrisiko und vom Verwaltungsaufwand befreit zu sein. Ist das nich ein interssantes Modell,wenn man wenig Zeit hat, sich um die Vermietung und Verwaltung zu kümmern?

Gruß von Wimm

Hallo Wimm,

ich würde mich auf solch eine Geschichte nicht einlassen.

Es gibt viele schwarze Schafe, die Geld scheffeln wollen und denen völlig egal ist, ob der Andere bluten muss.

Gruß Merger

Guten Abend!

…eine Immobilie, hier Eigentumswohnung zu kaufen und sowohl vom
Leerstandsrisiko und vom Verwaltungsaufwand befreit zu sein.

Das Leerstandsrisiko ist immer vorhanden und wo es nicht vorhanden ist, steht die Immobilie für irgend bezahlbare Preise nicht zum Verkauf. Wer etwa einen langfristigen Mietvertrag mit einer Landes- oder Bundesbehörde in der Tasche hat und für den vertragsgemäßen Zustand der Immobilie sorgt, muss keinen Leerstand fürchten. Falls die an den Fiskus vermieteten Räumlichkeiten dennoch im Sinne des Wortes leer stehen, kommt die Miete trotzdem. In allen anderen Fällen gibt es keine funktionierende Befreiung vom Leerstandsrisiko.

Aus welcher Substanz will der Anbieter das Leerstandsrisiko absichern? Ich weiß es nicht, aber der Anbieter wird es auch nicht wissen und er wird nicht einmal im Traum daran denken, solche Ausfälle zu decken. Jedenfalls nicht, solange er noch auf der Suche nach Anlegern ist. Tritt hinterher der Risikofall ein und es existiert tatsächlich eine wasserdichte Zusicherung, den Ausfall zu tragen, wird das Unternehmen in die Insolvenz gehen. Es wird eine Kapitalgesellschaft sein, die noch nie Kapital hatte oder falls doch, ist es längst aufgezehrt. Die Insolvenz wird Teil des Geschäftsmodells sein. Danach wird eine neue Kapitalgesellschaft ohne Kapital aus dem Vorrat genommen. Neues Spiel, neues Glück. Immerhin gibt es genug Leute, die Renditeversprechen glauben wollen und nichts hinterfragen. Wer ist denn der angeblich sichere Mieter, der garantiert nicht pleite geht, garantiert nicht stirbt? Wo ist denn der Kapitalstock, aus dem Mietausfälle und die Sanierung verwüsteter Wohnungen gesichert werden? Solche Versprechen sind von vorne bis hinten blanker Unsinn!

Zum Leerstandsrisiko aus dem Nähkästchen: „Sale and lease back“ galt eine Weile als Patentrezept von BWL-Jungdynamikern. So auch in den 70ern bei der AEG, ein altehrwürdiges Unternehmen, so riesig, dass Standorte und Beteiligungen - jeder Standort mit nur wenigen Zeilen aufgeführt- ein Buch füllten. An den meisten Standorten gehörte dem Unternehmen jeder Stein, die Mitarbeiter hatten Lebensstellungen mit eigener Altersversorgung und waren praktisch unkündbar. AEG und Pleite passte ungefähr so gut zusammen wie Papst und Swingerparty - einfach undenkbar. Konkurs kam im Wortschatz nicht vor.

Irgendwann wurde damit begonnen, nach und nach Standorte zu verkaufen, darunter wertvolle Verwaltungssitze und Kontorhäuser in Innenstadtlagen. Die Immobilien wurden verkauft und sogleich mit langfristigen Verträgen für stolze Preise wieder angemietet. Für die Mitarbeiter und nach außen änderte sich gar nichts. Die Anleger, die die Immobilien kauften, glaubten angesichts des über jeden Zweifel erhabenen Mieters, ausgesorgt zu haben. Die Anleger hatten sich zwar hoch verschuldet, was aber kein Problem war, weil Leerstandsrisko … absolut alberne Idee … wirklich nicht … nicht bei solchem AAA-Mieter. Der AEG floss auf diese Weise aus dem Verkaufserlös zunächst Liquidität zu. Konnte man vorher Steine nicht essen, wurden sie zu Geld gemacht. Damit konnte das Unternehmen seine eigene Substanz verzehren, was es denn auch tat. Ein paar Jahre später war das Unternehmen insolvent.

Wer vorher die Sahnestücke der Immobilien gekauft hatte, hatte Glück, fand schnell neue Mieter. An vielen Standorten sah es aber düster aus. In großen Fabriken ließen sich nach aufwendigen Umbauten ein paar Räume neu vermieten. Der Rest stand jahrelang ungenutzt herum und vergammelte. Anleger mussten lernen, dass mit Vermietung nun mal ein Leerstandsrisiko einher geht. Anleger können daraus noch mehr lernen: Wenn ein Unternehmen über „sale and lease back“ zu Liquidität kommen will und nicht gleichzeitig seine Strukturen umkrempelt, ausmistet und auf tragfähige Füße stellt, ist die Maßnahme der Anfang vom Ende. Kann man mit schöner Regelmäßigkeit beobachten. Mit der gleichen Regelmäßigkeit werden natürlich die Mietverträge und die „absolut sicheren“ Mieteinnahmen der Anleger, die sich dafür verschuldeten, zu Makulatur. Nur die Schulden bleiben.

Eine Befreiung vom Verwaltungsaufwand funktioniert schon gar nicht. Wenn man nicht selbst verwaltet, sondern verwalten lässt, muss man für die Verwaltung bezahlen, aber natürlich die Kontrolle über die Verwaltung behalten. Wenn man aber Verwaltung mitsamt Kontrolle aus der Hand gibt, geht es stets schief. Wer soetwas Abwegiges verlangt, will über den Tisch ziehen. Immer.

Ist das nich ein interssantes Modell,wenn man wenig Zeit hat,
sich um die Vermietung und Verwaltung zu kümmern?

Es ist kein interessantes, sondern das rundherum ungeeignete Modell. Verfügt man über Zeit und Sachverstand, sich um die Geldanlage zu kümmern, kann man zu ordentlicher Rendite kommen. Wenn man ohne Zeit und ohne eigenen Sachverstand anlegen will, muss man besonders gesicherte Anlageformen wählen, die aber nicht viel Rendite abwerfen. Wer diese simple Regel missachtet und Renditeversprechen glaubt, wird immer zum Opfer, wird mindestens einen Teil seines Geldes, oft genug alles verlieren.

Gruß
Wolfgang

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Hallo nochmal,

die 40 Jahre sagen gar nichts. Schau Dir mal das von Wolfgang unten gebrachte Beispiel mit der AEG an. Wenn Unternehmen in Schieflage geraten, dann wird natürlich überlegt, wie man wieder schnell zu Liquidität kommen kann. Und da ist dann jedes Mittel recht um aus langfristigen Geschichten kurzfristig Kapital schlagen zu können. Dass muss nicht gleich unseriös sein, birgt aber eben immer deutliches Risiko.

Ansonsten mal etwas zur „Seriosität“ in der Branche: Eine absolut seriöse Bekannte heuerte vor Jahren nach Kinderpause bei einem absolut seriösen Finanzberater (nein, keine von den großen Strucki-Buden) im Büro an, den es auch schon ewig gab. Nach einem Jahr marschierte die Staatsanwaltschaft durch die Bude, und kurze Zeit später war der Laden dicht. Nicht weil da jemand selbst mit großer krimineller Energie bewusst Anleger rein gelegt hätte, sondern weil man neben vielen absolut sauberen und guten Geschäften u.a. den Verlockungen guter Provisionen bei dem Modell einer ebenfalls eingesessenen und bis dahin als seriös geltenden Bausparkasse nicht widerstehen konnte, und sich an der Vermittlung von Schrottimmobilien beteiligt hatte.

Und an genau so eine Geschichte musste ich denken, als ich deine Anfrage gelesen habe.

Ich hätte da auch noch eine norddeutsche Landesbank zu bieten, mit der ich in einer Nachlassabwicklung zu tun hatte, die in so einen „ins Blaue hinein geplant“ Fall eines Einkaufszentrums verwickelt war. Da hatte der Erblasser richtig viel Geld in einem geschlossenen Immobilienfond für ein Einkaufszentrum in bester Lage in einer ostdeutschen Großstadt gezeichnet. Natürlich mit Mietgarantie des Betreibers, und allem Schnickschnack. Kaum stand das Ding und fanden sich nicht gleich genug Mieter, ging der Betreiber aufgrund nur minimaler Kapitalreserven für die Anschubphase pleite. Mietgarantie löste sich in Luft auf, die Bude ist inzwischen über die Jahre vergammelt, und lässt sich auch nicht mehr angemessen vermieten. Wenn da nicht jetzt langsam mal jemand aufläuft, der vielleicht noch 30% bezahlt, und mit genug Geld im Rücken den Laden wieder in Schuss bringt, und Mieter mitbringt, kann man die Hütte bald als Totalverlust zusammenschieben.

Gruß vom Wiz

Hallo Nordlicht,

danke für den Hinweis, daß es auch andere Formen von „Mietgarantie“ gibt. Welche sind das? Gibt es serieuse?

Ob der Kaufpreis die Kosten „Mietgarantie“ beinhaltet, kann man nicht sagen, allerdings findet man auf zwei einschlägigen Websites für Immobilien keine vergleichbar teuren Eigentumswohnungen in dieser Stadt. Insofern könntest Du mit Deinem Einwand richtig liegen.

gruß, Wimm

Guten Tag Wolfgang Dreyer,

tatsächlich ist kein Weg erkennbar, den Bauträger zu kontrollieren. Jedenfalls wurde von dem Immobilienmakler keiner genannt.

Diese Herr ist Betriebswirt und um die 30 Jahre alt. Kann es sein, dass sale and lease back wieder in Mode ist bei jung-dynamischen BWLern?

Danke für die wichtigen Hinweise, schönes Rest-Wochenende, Wimm

Hallo Merger,

nach den Antworten, die ich bekommen habe, scheint diese Form der Geldanlage fragwürdig. In einem günstigen Fall ist die Insolvenz des Bauträgers Teil des Geschäftsmodells, quasi als Risikabsicherung für den Bauträger zu Lasten der Eigentümer, deren Mietgarantie dann Makulatur ist.

Der Immobilienmakler, der mir das angeboten hat, braucht sich nicht als schwarzes Schaf zu fühlen, weil er ja nur einen Vertrag vermittelt hat. Er dürfte um die 30 Jahre alt sein, kurz nach dem Studienabschluss erscheint ihm dieses sale and lease back möglicherweise als ein Weg, sein Start-Up Maklerbüro finanziell aufzupäppeln.

Nchmals Dank für Deine Warnung und das Beispiel, Wimm

Hallo Wiz,

mir scheint tatsächlich unklar, warum der Bauträger nicht einfach verkauft oder selber vermietet. Als Motiv kommt evt. in Frage, selbst Liquidität anzusammeln, indem man sowohl den Kaufpreis als auch die Miete kassiert. Kann das sein?

Gruß, Wimm

Guten Abend!

tatsächlich ist kein Weg erkennbar, den Bauträger zu
kontrollieren.

Wenn ein Bauträger Gewährleister für das häppchenweise an Teileigentümer verkaufte Bauwerk ist und hinterher die Immobilie verwaltet, wird er die Gewährleistung aussitzen. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass die Person in ihrer Eigenschaft als Verwalter sich selbst in der Eigenschaft als gewährleistender Bauträger vor Gericht zerrt, um gegen sich selbst Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

Sollten die Eigentümer irgendwann den Verwalter in die Wüste schicken, werden sie auf einer Immobilie mit vielen Mängeln sitzen, für die Gewährleistungsfristen abgelaufen sind.

Die ganze Konfiguration stinkt.

Gruß
Wolfgang

Guten Tag Wolfgang Dreyer,

danke für diesen wertvollen Hinweis auf die Interessenkollision, sollten Bauträger und Verwalter identisch sein. hatte mich an Dich gewandt wegen eines Bauträgers, der eine ETW per sale-and-lease-back über einen Immobilienmakler und Investmentberater angeboten hat.

Grüße von Wimm