Eigentumswohnung bei Alg II, Reparaturkosten

Hallo,

wenn man Alg-II-Empfänger ist, eine Eigentumswohnung (ETW) hat und z. B. im Kinderzimmer und im Bad funktioniert die Heizung nicht:

Übernähme das Jobcenter (JC) in diesen Fall die Reparaturkosten, wenn man selber kein Geld dafür hat?

Hallo,

beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme stellen, dies ist sicherlich eine Kann- und keine Muß-Leistung.
Es ist aber zu prüfen, ob hier eine Reparatur notwendig ist oder der Austausch der Heizkörper.
Da entscheidet die ARGE selber

si

Hallo,

beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme stellen, dies ist
sicherlich eine Kann- und keine Muß-Leistung.

das ist natürlich ebensowenig wie Heizkosten eine Kann-Leistung, § 22 Abs. 2 SGB II sagt dazu:

Als Bedarf für die Unterkunft werden auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf Kalendermonaten anfallenden Aufwendungen insgesamt angemessen sind. […]

Es ist aber zu prüfen, ob hier eine Reparatur notwendig ist
oder der Austausch der Heizkörper.
Da entscheidet die ARGE selber

Da die ARGE, die schon länger Jobcenter heißt, nicht Eigentümer ist, entscheidet diese natürlich nicht, das obliegt dem Eigentümer.
Natürlich wird ein JC nicht Reparatur- oder Instandsetzungskosten in beliebiger Höhe übernehmen, daher ist es zielführend - soweit zeitlich möglich und vertretbar - ein Angebot oder zumindest einen Kostenvoranschlag einzuholen und vorzulegen.

Gruß

osmodius

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