Die Frage ist allgemein für Beschlüsse, die in der Eigentümerversammlung getroffen werden.
Gilt die Bewilligung einer baulichen Veränderung ausschliesslich für den antragstellenden
Eigentümer oder ist diese Bewilligung dann automatisch für alle Eigentümer beschlossen.
Um es verständlich zu machen nenne ich mal einfach die Bewilligung aller Eigentümer für die Balkonverglasung eines Eigentümers.
Dürfen nach Bewilligung automatisch alle Eigentümer eine Balkonverglasung anbauen oder muss jeder Eigentümer diese Bewilligung für sich erneut beantragen.
Gilt automatisch gleiches Recht für alle ???
Auf einer Haushälte gibt Probleme mit Regenwasser, was auf eine umbaute Terrasse fliesst und in die Wohnung dringen kann.
Vielen Dank für eine Antwort !!!