Hallo !
Angenommen man möchte Eigentum erwerben…in einer Wohnanlage …Eigentumswohnung …
Man möchte dann in dieser Wohnung sein Büro haben. Hier würden dann in der Woche so ein bis zwei Kunden vorbeikommen und sich beraten lassen …
Gäbe es da Hindernisse ?
Müßte man zu irgendeinem Amt und so eine Nutzunsänderungsdingsda ( wie heißt das ? ) beantragen ?
VIELEN VIELEN DANK für eure Antworten !
Ein Arbeitskollege hat das bei seinem Haus gemacht.
Er musste bei der Anmeldung der Firma die Adresse/ den Firmansitz angeben.
Ich gehe davon aus, dass das reicht. (österreich)
lg
Ich gehe mal davon aus, dass ein Haus keine Eigentumswohnung ist und Österreich nicht Deutschland. Was also soll mir eine solche Antwort sagen?
Die überwiegende Anzahl der Eigentumsanlagen hat in der Teilungserklärung in irgendeiner Art die gewerbliche Nutzung der Sondereigentums Einheiten geregelt. Die Klärung innerhalb der WEG muss der erste Schritt sein.
Danach kommt der Behördenkram. Da kommt es auf das Gewerbe an. Handelt es sich um einen sg. ‚freien Beruf‘ (Anwalt, Architekt, Arzt, Steuerberater uä) ist nichts weiter zu veranlassen. Handelt es sich um etwas anderes, ist ein Gewerbeschein erforderlich. Außerdem kann man beim örtlich zuständigen Bauamt nachfragen ob eine Nutzungsänderung beantragt werden muss. Mangels Detailinformation ist eine detailliertere Antwort von hier aus nicht möglich.
vnA
Gäbe es da Hindernisse ?
Ja, siehe unten.
Müßte man zu irgendeinem Amt und so eine Nutzunsänderungsdingsda ( wie heißt das ? ) beantragen ?
Wenn diese Nutzunsänderung überhaupt möglich ist (hängt vom BB-Plan ab), dann muß für die gewerblich genutzte Wohnung mehr Parkfläche ausgewiesen werden. Da dies nicht möglich sein wird (Gebäude steht ja schon), werden nennenswerte Ausgleichszahlungen fällig. Aus diesem Grund hat mir im vergangenen jahr ein Vermieter die Anmietung einer Wohnung als Büro versagt.
Nachdem du nirgendwo erwähnt hast dass du nach dem Deutschen Recht fragst möchte ich dir folgendes erklären:
Österreich und Deutschland haben eine sehr ähnliche Rechtslage in solchen fällen.
Und Eigentum = Eigentum.
Und du kannst froh sein, dass ich dazu geschrieben habe, dass ich das Österreichische Recht meinte!
Soll ja nicht zu Missverständnissen kommen.
Nachdem du nirgendwo erwähnt hast dass du nach dem Deutschen
Recht fragst möchte ich dir folgendes erklären:
Ich hatte es nirgendwo erwähnt, da ich nicht gefragt hatte.
vnA