Hallo,
Herr Mustermann besitzt eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss. Der große, zur Wohnung gehörende Kellerraum liegt direkt unter der Wohnung und ist durch den normalen Hausflur (Treppenhaus) zu erreichen.
Frage:
darf Herr Mustermann von seiner Wohnung aus einen Durchbruch nach unten machen, um über eine Raumspartreppe einen direkten Zugang zum Kellerraum zu schaffen? Braucht er dazu Genehmigungen? An wen muss er sich wenden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
die anderen Eigentümer sollten dem Vorhaben zustimmen.
Grüße
Thomas
Hi,
Herr Mustermann besitzt eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss.
Der große, zur Wohnung gehörende Kellerraum liegt direkt unter
der Wohnung und ist durch den normalen Hausflur (Treppenhaus)
zu erreichen.
Frage:
darf Herr Mustermann von seiner Wohnung aus einen Durchbruch
nach unten machen, um über eine Raumspartreppe einen direkten
Zugang zum Kellerraum zu schaffen? Braucht er dazu
Genehmigungen? An wen muss er sich wenden?
Theoretisch ist das möglich, praktisch wird es kaum machbar sein. In jedem Fall ist dafür ein Bauantrag mit einem Abweichungsantrag nötig.
Der Bauantrag ist notwendig, weil der Brandschutz betroffen ist (an die Geschossdecken eines Gebäudes bestehen brandschutztechnische Anforderungen, die mit dem Durchbruch aufgehoben werden).
Der Abweichungsantrag ist notwendig, weil ein solcher Durchbruch in keiner Bauordnung vorgesehen ist (das Vorhaben also von der Bauordnung abweicht). Da elementare Belange des Brandschutzes (horizontale Trennung) mißachtet werden sollen, wären entsprechende Kompensationsmaßnahmen notwendig (wie soll der Feuerübertritt zwischen Wohn- und Kellergeschoß verhindert werden?).
Den Bauantrag müsste die Eigentümergemeinschaft stellen…
Kurz: vergiss es.
Gruß Stefan
Tach ooch,
Den Bauantrag müsste die Eigentümergemeinschaft stellen…
Wieso? Wenn ich mich recht erinnere, muss die Eigentümergemeinschaft nur per Beschluss zustimmen, wenn tragende Wände betroffen sind. Unter der Annahme, dass diese Decke nicht tragend ist (???), ist der Eigentümer von der Eigentümergemeinschaft unabhängig.
Wobei es aber bis hierher schon genug Hürden zu überwinden gibt.
Also:
Kurz: vergiss es.
Außerdem: Jeder Gang macht schlank
Gruß Stefan
Hi,
Den Bauantrag müsste die Eigentümergemeinschaft stellen…
Wieso? Wenn ich mich recht erinnere, muss die
Eigentümergemeinschaft nur per Beschluss zustimmen, wenn
tragende Wände betroffen sind. Unter der Annahme, dass diese
Decke nicht tragend ist (???), ist der Eigentümer von der
Eigentümergemeinschaft unabhängig.
o.k., mein Gebiet ist der Brandschutz und die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.
Ich war der Meinung, daß solche Dinge wie ein Bauantrag nur von der Gemeinschaft und nicht von einzelnen Mitgliedern gestellt werden können. Aber hier fehlt es mir wirklich an Expertenwissen…
Gruß Stefan
Geschossdecken sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Also im günstigsten Fall mindestens qualifizierte Mehrheit d. Eigentümer nötig: d.h. 3/4 aller MEAs und mindestens 50% aller Stimmen, wobei jeder Eigentümer nur 1 Stimme hat.
Da durch diese Maßnahme die Nutzung ggf. verändert wird, wird wahrscheinlich allstimmige Zustimmung erforderlich sein.
Gruß n.