Hallo!
Weiß jemand, wie es steuerlich aussieht, wenn man eine Eigentumswohnung (Finanzierung läuft noch!) nicht mehr vermietet, sondern selbst einziehe?
Was kann man dann wie absetzen?
Danke & Grüße,
chekkersepp
Hallo!
Weiß jemand, wie es steuerlich aussieht, wenn man eine Eigentumswohnung (Finanzierung läuft noch!) nicht mehr vermietet, sondern selbst einziehe?
Was kann man dann wie absetzen?
Danke & Grüße,
chekkersepp
Hallo
groß nix mehr, für eigengenutzte Immobilie gibt es nichts zum absetzen.
Gruß
Hallo,
a) Es gibt für den Leerstand einer Mietwohnung die gleichen Abzugskosten wie bei Vermietung (sog. „Vermietungsabsicht“), bei Eigennutzung gibt’s nix (außer ev. b)).
b) Beim Umstieg Vermietung - Selbstnutzung: ist dieses BFH-Urteil bzgl. Schuldzinsenabzug bekannt: http://www.steuerlinks.de/bfh-ixr-28-04.html ?
c) Beim zu raschen Wechsel Vermietung - Eigennutzung KANN das Finanzamt u.U. auf Gestaltungsmissbrauch prüfen - ein weites Feld.
Vielleicht kann ja der Steuerberater a, b, c) weiterdenken.
Es grüßt der
AallRounder