Eigentumswohnung, evtl. Trennung

Hallo,

Herr K und Frau H leben (unverheiratet) seit 9 Jahren zusammen in einer Mietwohnung. Beide haben getrennte Konten, wobei „K“ die Fixkosten zahlt, sie zb die Lebensmittel (oder wenn mehr anfällt).
Als Zukunftssicherung entschließen sie, dass sie eine Eigentumswohnung kaufen wollen.
Aufgrund verschiedener blöder Umstände ist nun folgende Konstellation:

Herr K steht allein im Grundbuch, Frau H steht mit Herrn K im Kreditvertrag.
Herr K hat seit Anfang an jeglichen Kredit getilgt, jede Miete erhalten und alles in seiner Steuererklärung angegeben (Verluste).

Da Trennungsgedanken im Raum stehen, sind nun auch Gedanken bzgl der Wohnung da.

Frau H meint (nach Rücksprache mit einem Notar), dass ihr auch ein Anteil an der Wohnung zusteht und sie ins Grundbuch eingetragen werden möchte (zu 1/2).

Herr K meint, dass ihr gar nichts zusteht oder nur ein geringerer Anteil.

  1. sie hat bisher von dem Kredit keine einzige müde Mark übernommen
  2. sie verdient knapp 1200 € brutto, er gute 3000 (zahlt aber Unterhalt).

Deshalb kommen die Fragen auch auf:
A) wenn ihr tatsächlich 1/2 zusteht - stehen ihm dann auch 50% von der gezahlten Kreditsumme zu (also rückwirkend auszahlen)?
B) wie will sie die 50% Kredit bestreiten, wenn es jetzt schon bei ihr nicht langt? K will ja nicht weiterhin den Kredit zahlen, während sie dann nur Nutznießer ist.

Deshalb besteht auch die Überlegung:

  1. sie kommt aus dem Kredit raus (dann steht sie nirgendwo auf dem Papier mehr)
  2. sie kommt ins Grundbuch rein, aber muss dann auch den Kredit zahlen (wie kann man festlegen dass sie auch tatsächlich die 50% zahlt? oder sie bekommt weniger Anteile und muss auch weniger Kredit zahlen) oder evtl
  3. Wohnung verkaufen und Ende im Gelände (wäre wiederum blöd wegen Vorfälligkeitszinsen wohl im unteren 5stelligen Bereich - außer es kommt genug Geld als Verkauf rein)

Hat jemand da Erfahrung ob die Aussage von Frau H so stimmt dass sie Anspruch hätte? oder andre Infos die ihm/ihr helfen würden?

Gruß

Nun da ist doch die Frage ob ein Ehevertrag geschlossen wurde , und da gibt es mehre Möglichkeiten. Diese Frage zu beantworten.

Bei 1 kann man davon ausgehen, dass die Bank nicht mitmacht und eine Sicherheit aus dem Vertrag nimmt.

Ehevertrag? du hast den ersten Satz gelesen?

Stimmt, der ist mir bei den ganzen Text entfalen

Ja. Der eigene Anwalt. Und auf dessen Beratung sollte der Herr K

AUF KEINEN FALL

verzichten. Oder wie viele Fragen will er sich von unbekannten Laien beantworten lassen? Mit heftig kostenpflichtigen Folgen?

Gruß
damals