Eigentumswohnung falsche Abrechnung der Hausverwal

Hallo,
habe eine Eigentumswohnung in 8 Familien Haus und nun festgestellt, dass seit 25 Jahren falsch abgerechnet wird.
Die Hausverwaltung teilt nämlich alle Kosten einfach durch 8 bei den Nebenkosten und auch bei allen Reparaturen.
Richtig wäre aber nach Miteigentümeranteil gemäß der Teilungserklärung. Ein Beschluss über eine andere Abrechnungs Methode wurde nicht gefasst.

Nun meine Frage, da dies nun erst heraus kam und ich seit den ganzen Jahren bei allen Abrechnungen und allen Reparaturen etwa 1/3 mehr bezahlen mußte als es rechtlich richtig wäre, kann so etwas angefechtet werden und wenn ja wie und wie viel Jahre zurück, danke

Hallo,

was wurde denn von der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Aufteilung der Nebenkosten beschlossen.
Darüber müssten Unterlagen vorliegen.

Gruß Merger

Hallo,
zurueckliegende Abrechnungen werden normal mit der Entlastung der Verwaltung mit Mehrheitsbeschluss abgeschlossen.
Gruss Helmut

… und Klagefristen dagegen sind sehr kurzfristig.
Wobei es sg. Zitterbeschlüsse gibt, die jederzeit von einem Gericht wieder aufgehoben werden können. Die betreffen aber wohl nicht die Abrechnungen.
(hier sind unsere Juristen gefragt!)

vnA

Hallo,

Richtig wäre aber nach Miteigentümeranteil gemäß der
Teilungserklärung. Ein Beschluss über eine andere Abrechnungs
Methode wurde nicht gefasst.

Die zurückliegenden Rechnungen sind anzufechten. Aber …

Nun meine Frage, da dies nun erst heraus kam und ich seit den
ganzen Jahren bei allen Abrechnungen und allen Reparaturen
etwa 1/3 mehr bezahlen mußte als es rechtlich richtig wäre,
kann so etwas angefechtet werden und wenn ja wie und wie viel
Jahre zurück

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer Betriebsksotenabrechnung sind 3 Jahre beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Abrechnung zugegangen ist.

Das heißt, die Hausverwaltung müsste die letzten 3 oder 4 Rechnungen korrigieren.

lg
Richard

Hi, erst mal Danke es wurde nichts beschlossen, es ist nur in der Teilungserklärung drinnnen dass nach Wohnfläche abgerechnet wird und nicht 1:8