Hallo,
wir haben vor einiger Zeit eine ET-Wohnung gekauft in einem Mehrfamilienhaus.
Nun hat sich herausgestellt, dass die Fenster nach knapp 40 Jahren stark renovierungsbedürftig sind. Die Fenster gehören laut Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum.
In den letzten ET-Versammlungen wurde die Renovierung der Fenster abgelehnt, da zu teuer.
Da unsere Kinder jedoch im letzten Winter wegen Zugluft dauerkrank waren, möchten wir die Fenster nun auf eigene Kosten erneuern lassen. Mit dem Beirat haben wir bereits gesprochen. Dieser stimmt der Renovierung unter der Auflage zu, dass die Fenster in das Gemeinschaftseigentum übertragen werden. Hiermit sind wir jedoch nicht einverstanden, schliesslich zahlen wir bereits monatlich für Renovierung.
Frage: Ist das ganze zulässig? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, die Gemeinschaft zu „zwingen“, die Fenster renovieren zu lassen?