Eigentumswohnung => Ferienwohnung?

Hallo,

kann ich eine Eigentumswohnung erwerben und sie dann nach gutdünken Wochenweise/Monatsweise vermieten? Oder steht dem die Eigentümerversammlumg /Satzung entgegen?

gruss
wl

Hi winnie,

Du kannst mit Deinem Eigentum machen was Du willst, wenn nicht im Rahmen staatlicher Zuschüsse Bindungsfristen für Vermietungen verlangt werden. Ansonsten kannst Du tageweise, wochenweise oder längere Zeiträume vermeiten. Selbst also auch als eine Art Ferienwohnung.

kann ich eine Eigentumswohnung erwerben und sie dann nach
gutdünken Wochenweise/Monatsweise vermieten? Oder steht dem
die Eigentümerversammlumg /Satzung entgegen?

Die Eigentümersatzung kann einem Vermieter nicht untersagen, nach bestimmten Gesichtspunkten zu vermieten. Das wäre ein Eingriff in Rechte des GG. Hier wird - wird durch Eigentümerversammlung geregelt - das Eigentumsrecht beschnitten und möglicherweise sogar gegen weitere Artikel des GG. Ich gebe aber zu bedenken, wenn es eine Ferienwohnung wird, ist eine Kontrolle über die Gäste nicht möglich und es kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Reklamationen der Miteigentümer kommen. Ausserdem, wer Feriengäste beherrbergt und wenn diese z. B. im Treppenhaus Schäden verursachen oder deren Gäste, kann es zu Dauerstreitigkeiten führen.

Gruss Günter