Eigentumswohnung;Garten,Parkplatz

HAllo zusammen,
wir haben eine ETW zu der ein großer Garten mit Pavillion gehört.
Des weiteren einen eingefriedeten Parkplatz.
Meine Fragen:
Der Pavillion wird immer mehr als Abstellplatz für Kinderspielzeug und sonstiges benutzt.
Der Parkplatz wird als Kinderspielplatz zum radfahren Basketball spielen und sonstigen benutzt.
Kann man als Eingentümer gegenüber den anderen Parteien eine gewisse konforme Benutzung aller Dinge verlangen oder ist man dem hilflos ausgeliefert?
Nein wir haben nichts gegen Kinder und nein auch nicht gegen einen Sandkasten, Schaukel und sonstigen Dingen im Garten.
Nur eine gewisse Ausgewogenheit der Dinge möchten wir erreichen.
Bin schon mal auf Antworten gespannt.
Viele Grüße
Jürgen

HAllo zusammen,
wir haben eine ETW zu der ein großer Garten mit Pavillion
gehört.

Was heißt „gehört“: Euer Eigentum oder habt ihr nur ein Nutzungsrecht an Garten und Pavillon?

Wenn Eigentum, dann bestimmt ihr, wie Garten und Pavillon genutzt werden und ob auch andere Zutritt haben.

Häufig werden Gartenanteile einer ETW zugeschlagen, die der ETW-Eigentümer dann für die Eigentümergemeinschaft pflegen und unterhalten muß, dafür aber das alleinige Nutzungsrecht erhält (Pavillons sind dabei aber unüblich). Im Kaufvertrag bzw. der Teilungserklärung müßt ihr zutreffendenfalls nachlesen, wie über das Gemeinschaftseigentum Garten und Pavillon verfügt werden darf.

Des weiteren einen eingefriedeten Parkplatz.
Meine Fragen:
Der Pavillion wird immer mehr als Abstellplatz für
Kinderspielzeug und sonstiges benutzt.

Der Pavillon kostete doch Euer Geld oder das der Eigentümergemeinschaft und hat daher einen Zweck zu erfüllen als Abstellplatz, Tee- oder Lusthaus oder… Irgendwo in der Teilungserklärung steht sicherlich, wie der P. zu nutzen ist.

Der Parkplatz wird als Kinderspielplatz zum radfahren
Basketball spielen und sonstigen benutzt.

Ist das so schlimm, wenn kein Fahrzeug darauf steht?

Kann man als Eingentümer gegenüber den anderen Parteien eine
gewisse konforme Benutzung aller Dinge verlangen oder ist man
dem hilflos ausgeliefert?

Als Eigentümer bestimmt ihr; wenn Euch aber nur ein Nutzungsrecht überlassen wurde, dann unterliegt ihr vertraglichen Einschränkungen.

Wolfgang D.