Hallo Gemeinde,
meine Kinder haben eine ETW geerbt, die nun zum Verkauf ansteht.
Die geleisteten Rücklagen, die der Vererber gebildet hat, sollen lt. Auskunft des Immo-Maklers ohne geldlicher Ausgleich an den potentiellen Käufer übergehen.
Kann das sein, bzw. ist das Rechtens?
Mir bleibt hier fast die Spucke weg, wenn ich denke, dass bei einem VK von lediglich 30.000 Euro sage und schreibe 8.000 Euro Rücklage quasi verschenkt werden sollen.
Kann man die Rücklage nicht aus der Eigentümergemeinschaft herauslösen und ausbezahlen lassen - der neue Besitzer kann sich ja eine eigene Rücklage bilden???!
Ich bitte Euch um dringende Beantwortung!
Hallo,
bin leider kein Experte und kann die Frage daher nicht beantworten.
Ich meine aber das dies beim Aushandeln des Kaufpreises berücksichtigt werden kann.
Gruß
Hallo Peter,
Du musst das Thema Rücklagen als bereits ausgegebenes Geld ansehen, welches der Eigentümer-Gemeinschaft gehört.
Falls der Käufer der ETW Dir die Rücklage extra vergütet, hast Du mächtig Glück - wird aber sicherlich keiner machen.
Auch eine Auflösung der Rücklage durch Beschluss der ETW-Gemeinschaft ist recht unwahrscheinlich, weil sie ja dem ZWeck dient, grössere Reparaturen stemmen zu können.
So gesehen gehört Dir das Geld nicht mehr und somit kannst Du auch nicht (alleine) darüber verfügen.
Viele Grüße
Michael
Ja, es ist völlig korrekt die Rücklagen zu „verschenken“ obwohl ich „verschenken“ nicht als Ausdruck in diesem Zusammenhang nicht korrekt finde. Rücklagen sind für die Werterhaltung des Hauses gedacht und werden über viele Jahre hinweg eingezahlt und hätten auch verbraucht sein können - die Rücklagen gehören quasi zum Haus und werden auf keinen Fall ausgezahlt. Die Höhe des Rücklagentopfes ist aber immer ein positives Verkaufsargument und sollte sich auch zum Teil im Verkaufspreis wiederspiegeln. Schließlich würde sich ja auch ein frisch renoviertes Haus im Preis wiederspiegeln. In den 30 000 Euro Kaufpreis sind die Rücklagen also schon enthalten. Das Haus oder die Wohnung an sich ist demnach nur 22-25 000 Euro wert. Falls das nicht so ist, dann stimmt der Verkaufspreis nicht.
Die gebildeten Rücklagen bleiben leider in dem gemeinsamen Topf.Die bekommt man nicht wieder.Wenn man einen Käufer findet der darauf eingeht die Rücklagen dem Käufer zu erstatten wäre nicht schlecht.Die meisten käufer gehen darauf nicht ein.Versucht einfach die Wohnung mit höchstmöglichem Gewinn zu verkaufen.Das Problem ist nur die Rücklagen können auch nur für gemeinschaftliche Reparaturen angesetzt werden wie Z.B. Dach ,Treppenhaus,Fasade usw.Sollte der Käufer Mängel entdecken an gemeinschaflichen Eigentum,Kann man darauf hinweisen das genügent Rücklagen vorhanden sind.Man brauch somit nicht vom gewünschten Kaufpreis abweichen.Dieses Rücklagen können also nur bei den Verkaufverhandlungen nützlich sein.Ich rege mich auch immer über diese Scheiß Rücklagen auf weil dieses Geld einfach weg ist.
Gruß Ralf
Hallo,
- die Rücklage gehört der Eigentümergemeinschaft und wurde für die laufende Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums gebildet. Sie kann nicht aufgelöst und zurückerstattet werden. Geht rechtlich nicht.
- Der Vorteil für den Käufer ist, dass zukünftige und ggf. bereits geplante Sanierungen aus der Rücklage finanziert werden. Das wirkt sich erfahrungsgemäß nicht so sehr auf den Kaufpreis aus, als vielmehr auf die Entscheidung des Käufers, sich für diese Wohnung (anstatt für eine andere) zu entscheiden.
Beste Grüße
M.S.
Hallo peterundsoehne,
leider ist eine Auszahlung der Rücklagen in den meisten
Fällen nicht möglich, da diese ja nicht für die eigene
Eigentumswohnung angespart wird sonder für evtl.
Instandhaltung des Wohnobjekts.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit einen Teil der
Summe für die Instandhaltung der Eigentumswohnung zu
bekommen, z.b. besser isolierte Fenster, da kommt es
darauf an was in den Eigentümerversammlungen mehrheitlich
beschlossen wurde.
Gruß spacebob
Hallo!
Die Instandhaltungsrücklage ist weder an eine bestimmte Wohnung noch an eine Person gebunden. Sie ist von allen Eigentümern zu erheben und wird angespart für Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie z. B. Dachsanierung, neuer Hausanstrich, Renovierung des Treppenhauses etc.
Die vom einzelnen Eigentümer geleisteten Zahlungen gehen in das gemeinschaftliche Eigentum über. Insofern stimmt es nicht ganz, dass die vom Vererber über die Jahre geleisteten Rücklagen an den neuen Eigentümer „verschenkt“ werden, denn es handelt sich ja um Gemeinschaftseigentum. Das heißt das Geld gehört der Eigentümergemeinschaft, egal wer gerade alles Eigentümer ist.
Es wäre ja unlogisch und dem Sinn der Rücklagenbildung widerstrebend, wenn bei jedem Eigentümerwechsel der eingezahlte Betrag wieder zurückbezahlt würde. Wie bereits erwähnt, wird die Rücklage nicht für die eigene Wohnung gebildet, sondern für das Gemeinschaftseigentum.
Also, auch wenn dir die Spucke wegbleibt, das hat schon seine Richtigkeit.
Schöne Grüße
Thomas