Hallo,
wüßte gern, ob die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeiinschaft von gesetzlichen Regelungen deutlich abweichen darf (z.B. Abstimmungsverhältnis bei baulichen Maßnahmen: statt einstimmiger Beschlussfassung nur absolute Mehrheit)?
Vielen Dank für Tips, Hovke
Hallo,
um dies zu beantworten sollte der Punkt um den es geht besser benannt sein. Im Regelfall wird das Abstimmungsverhältnis durch die Teilungserklärung geregelt. Die Teilungserklärung als solches darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
Aber im Bereich von Abstimmungsverhältnissen gibt es durchaus Gestaltungsspielräume.
Hallo,
also ein Beispiel: gesetzlich benötigen bauliche Maßnahmen eine einstimmige Zustimmung. In der Gemeinschaftsordnung wird diese auf absolute Mehrheit reduziert.
Geht sowas oder geht es nicht?
Gruß und Danke, Hovke