Eigentumswohnung: Haustürschlüssel für 2. Aufgang

Hallo,

bei folgender fiktiver Frage geht es nicht um Miete - Die Frage sollte aber dennoch hier gut aufgehoben sein.

Angenommen, Käufer K erwirbt eine Wohnung durch Mietkauf von Verkäufer V. Die Wohnung besteht aus 3 Wohnungsteilen (Durch Ausbau/Kombination einer 1-Zimmer-Whg. und Zusammenlegung mit 2 Dachgeschossteilen). Die ursprüngliche 1-Zimmer-Whg. hatte natürlicherweise nur einen Zugang von Aufgang 1. Durch die Zusammenlegung mit den 2 Dachgeschossteilen reicht die Wohnung bis zu einem anderen Aufgang 2, wo auch ein Zugang durch einen 2. Wohnungsein/-ausgang besteht (dieser sei übrigens eine vorgeschriebene Brandschutztür - also Fluchttür).

Weiter angenommen, dass den Käufern für diesen 2. Aufgang niemals Haustürschlüssel übergeben wurden, obwohl die Wohnung ja nun auch Teil dieses Aufganges ist.

Und noch weiter angenommen: Diese Wohnung wird nun von den Käufern weiterveräußert.

Inwieweit hätten die neuen Käufer nun Anspruch auf kostenlose Schlüssel für den 2. Aufgang? Die Betonung liegt auf kostenlos (denn so weit ich weiß, besteht grundsätzlich ein Anspruch Schlüssel)

Danke

Ajo

Grundsätzlich hat der Mieter Anrecht auf eine gewisse Mindestanzahl von Schlüsseln, um sein Mietobjekt auch vertragsgemäß benutzen zu können. Mit Kaufrecht hat das aber nichts zu tun.

Der erste Mietkauf-Erwerbsvorgang scheint ja schon längere Zeit her zu sein, wenn das Objekt nun erneut verkauft wird. Falls der erste Käufer K damals vom Verkäufer keine Schlüssel erhalten hat, dann muss er sich halt jetzt mal an die Hausverwaltung wenden. Dass er sich bislang nicht um einen Schlüssel für seinen Rettungsweg gekümmert hat ist allerdings etwas seltsam … Ggf. käme es darauf an, was im damaligen Vertrag stand und wie lange das her ist bzw. ober der ursprüngliche Verkäufer noch greifbar ist.

Wenn das Objekt jetzt ohne die Schlüssel für den zusätzlichen Ein-/Ausgang/Rettungsweg verkauft wird, dann muss sich eben der nächste Käufer kümmern.
Was steht denn im neuen Übereignungsvertrag?

Danke.
Im fiktiven Übereignungsvertrag steht nichts davon. Ich denke mal, das beste wird für den Käufer sein, in den sauren Apfel zu beißen und Nachschlüssel zu beantragen. Ansonsten wäre ein Streitfall kein guter Einstieg in die Eigentümergemeinschaft.

LG

Ajo