Hallo,
bei folgender fiktiver Frage geht es nicht um Miete - Die Frage sollte aber dennoch hier gut aufgehoben sein.
Angenommen, Käufer K erwirbt eine Wohnung durch Mietkauf von Verkäufer V. Die Wohnung besteht aus 3 Wohnungsteilen (Durch Ausbau/Kombination einer 1-Zimmer-Whg. und Zusammenlegung mit 2 Dachgeschossteilen). Die ursprüngliche 1-Zimmer-Whg. hatte natürlicherweise nur einen Zugang von Aufgang 1. Durch die Zusammenlegung mit den 2 Dachgeschossteilen reicht die Wohnung bis zu einem anderen Aufgang 2, wo auch ein Zugang durch einen 2. Wohnungsein/-ausgang besteht (dieser sei übrigens eine vorgeschriebene Brandschutztür - also Fluchttür).
Weiter angenommen, dass den Käufern für diesen 2. Aufgang niemals Haustürschlüssel übergeben wurden, obwohl die Wohnung ja nun auch Teil dieses Aufganges ist.
Und noch weiter angenommen: Diese Wohnung wird nun von den Käufern weiterveräußert.
Inwieweit hätten die neuen Käufer nun Anspruch auf kostenlose Schlüssel für den 2. Aufgang? Die Betonung liegt auf kostenlos (denn so weit ich weiß, besteht grundsätzlich ein Anspruch Schlüssel)
Danke
Ajo