Moin,
klar können mehr als zwei Eigentümer eingetragen sein. Die Eintragung alleine ist nicht unbedingt juristisch oder sonstwie nachteilig, ABER … was, wenn einer der beiden aussteigen möchte? Einer der beiden die Kosten nicht mehr tragen kann? Krank wird? Tot umfällt (ok, krass, aber passiert)? etc. etc.
Ich möchte anregen, dass die beiden ausser dem gemeinschaftlichen Kaufvertrag auch einen internen Partnervertrag notariell beglaubigt abschliessen und darin sehr explizit festhalten, was im Supergaufall passiert. z.B. wer bleibt und wer zieht aus und wer wen in welcher Höhe auszahlen muss etc.
LIeber ein bisschen investieren in eine Beratung beim Notar als irgendwann auf die Nase fallen. Das gilt sehr speziell für nciht-eheliche Lebensgemeinschaften - die jeweils dahinter stehenden direkten Verwandten können SEHR uncharmant werden.
Es gibt vieles zu beachten, einfach so würde ich das niemandem empfehlen, niemals ohne diesen internen Vertrag. Verträge schliesst man ab, wenn man sich noch verträgt
für den Fall, dass man das nicht mehr tut …