Ich weiß nicht wo ich diese Frage heir stellen soll?!
Meine Frage: Darf man, wenn man im Besitz einer Eigentumswohnung ist, diese in 2 Wohnungen aufteilen und diese 2 dann vermieten oder muß man bei solchen aufteilungen die Hausverwaltung bzw. die anderen Besitzer von etw einberufen?
Wenn gewünscht, kann ich es auch noch ausführlicher machen, man sollte es aber so abstrakt wie möglich halten!!
Ich weiß nicht wo ich diese Frage heir stellen soll?!
Meine Frage: Darf man, wenn man im Besitz einer
Eigentumswohnung ist, diese in 2 Wohnungen aufteilen und diese
2 dann vermieten oder muß man bei solchen aufteilungen die
Hausverwaltung bzw. die anderen Besitzer von etw einberufen?
Wenn gewünscht, kann ich es auch noch ausführlicher machen,
man sollte es aber so abstrakt wie möglich halten!!
prinzipiell darf man das in seinem Sondereigentum tun solange das Gemeinschaftseigentum nicht betroffen ist.
Und dort wird das Problem liegen, man braucht sep. Eingänge und z.B. einen weiteren Briefkasten. Nicht uninteressant ist die Klingelanlage, die vermutlich nicht vorhanden ist. Bei all diesen Belangen ist die Eigentümergemeinschaft zu fragen und per Beschluss zu entscheiden. Vermutlich werden sich einige dagegen quer stellen weil Umbauten im Haus zu Problemen führen können, dann kommt es evtl. zu mehr lärm, mehr dreck durch eine weitere Partei. Evtl. kann auch die Änderung der Teilungserklärung verlangt werden, damit die Verteilerschlüssel auch angepasst werden.
Die Chancen sehe ich für recht gering an sich da durchzusetzen, zu dem soll das Ändern einer Teilungserklärung gut und gerne fünfstellig sein…
Ich weiß nicht wo ich diese Frage heir stellen soll?!
Meine Frage: Darf man, wenn man im Besitz einer
Eigentumswohnung ist, diese in 2 Wohnungen aufteilen und diese
2 dann vermieten oder muß man bei solchen aufteilungen die
Hausverwaltung bzw. die anderen Besitzer von etw einberufen?
ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man ohne größere bauliche Maßnahmen sowas bewerkstelligen will.
Das fängt innerhalb der Wohnung an bei: für jede Wohnung eigene Küche (der Raum als solcher bzw. die Anschlüsse) und eigenes Bad/Dusche/WC, geht über in getrennte Versorgungsleitungen für Wasser und Strom (beides erfordert je eigene Zähler), je nach Heizungsanlage des Hauses auch hier evtl. Maßnahmen erforderlich, und endet bei der vorgeschriebenen Wanddicke von Wohnungstrennwänden.
Die äußerlich am Gebäude sichtbaren Veränderungen (Klingelanlage und Briefkasten) hat mein Vorredner schon erwähnt.
Eventuell fehlt auch ein weiterer Stellplatz oder eine Garage.
Wenn gewünscht, kann ich es auch noch ausführlicher machen,
man sollte es aber so abstrakt wie möglich halten!!
Abstrakt/fiktiv ist ja kein Widerspruch zu ausführlich.
Laß mal hören, ob ich so ganz daneben liege.