Eigentumswohnung ist größer als verkauft

Hallo,

angenommen, jemand kauft eine Wohnung die zum Kaufzeitpunkt aus drei Grundbuchblättern besteht, die darauf aber bald zu einem Grundbuchblatt verschmolzen werden.
Weiter angenommen: Nun hört der neue Eigentümer von dritten, dass es angeblich noch ein viertes Grundbuchblatt gibt, das jedoch niemals Gegenstand des Kaufvertrages war. Ein großes Zimmer der Wohnung liegt auf dem Flurstück/der Fläche des 4. Grundbuchblattes und wurde angeblich im Rahmen eines Dachgeschossausbaus dem bisherigen Besitzer „dazugegeben“, weil die Fläche nicht anders sinnvoll bewirtschaftet/genutzt werden könnte.
(Natürlich müsste der Eigentümer diese Information noch bestätigen lassen – auf den Grundbuchblättern ist ja keine Skizze, wo man nachprüfen kann, ob alles seine Ordnung hat).

Welche Konsequenzen hätte dies, wenn sich solch ein Fall bewahrheiten würde?

  • Eigentlich gehört dem Käufer das Zimmer ja gar nicht …?!
  • es kann ihm also weggenommen werden?
  • gibt es eine Art „Bleiberecht“ nach einigen Jahren?
  • welche Szenarien sind denkbar?

Danke für eure Antworten im Voraus

Servus,

in der Tat müsste diese Information bestätigt werden - konkret durch Beurkundung der Abtretung durch einen Notar. Dann klappt’s auch mit dem Grundbuch.

Anderenfalls ist das Zimmer nicht „dazugegeben“ worden, sondern seine Nutzung wird stillschweigend geduldet, aber es besteht kein Eigentum an dem Zimmer.- unabhängig davon, wie es dazu kam, dass zu diesem Zimmer ein separates Grundbuchblatt besteht.

Nach dreißig Jahren Eigenbesitz käme ein Erwerb des Eigentums durch Aufgebotsverfahren dann in Frage, wenn der eingetragene Eigentümer des Grundstücks verstorben oder verschollen ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vermutlich ein groesseres Gebaeude mit mehreren Wohnungen. Diese sollten eine Teilungserklaerung haben, in der aufgefuehrt sein muesste, welche Flaeche(n) zu welchem Grundbuchblatt gehoeren. Teilungserklaerung lesen.
Gruss Helmut