Hallo,
angenommen ich kaufe billig eine Eigentumswohnung, nach 5 Monaten muss ich die Stromleitungen erneuern, da schon alt.
Muss der Verkäufer das bezahlen?
Danke und Gruß
Clem
Hallo,
angenommen ich kaufe billig eine Eigentumswohnung, nach 5 Monaten muss ich die Stromleitungen erneuern, da schon alt.
Muss der Verkäufer das bezahlen?
Danke und Gruß
Clem
Hallo,
ich würde dem Käufer vorschlagen, den Kaufvertrag zu lesen. Da hat der Notar bestimmt reingeschrieben, dass der Verkäufer für Schäden und Mängel keine Haftung übernimmt.
Das heisst: egal, was mit der Wohnung ist, der Käufer muss dafür geradestehen. Und auch wenn die Hütte eine Stunde nach Besitzübergang zusammenbricht - kein Problem für den Verkäufer.
Ausnahme ist hier: arglistiges Verschweigen/Täuschen seitens des Verkäufers, dann zahlt er. Aber auch nur, wenn er wirklich davon wusste, dass was kaputt ist, und er es nicht gesagt hat.
Wenn das Objekt eine Wohnung von 1930 ist, dann kann man davon ausgehen, dass die Elektrik alt ist. Und wenn der Verkäufer nicht vorher gesagt hat, dass das neu gemacht wurde - Pech.
Ich sehe da schlechte Chancen.
Haelge
Muss der Verkäufer das bezahlen?
Nein, mit größter Wahrscheinlichkeit nicht. Dass die Stromleitungen alt sind, hättest Du auch vor dem Kauf feststellen können.
Moin,
Muss der Verkäufer das bezahlen?
nö, wie gesehen, so gekauft.
Solange nichts böswillig und/oder vorsätzlich verschwiegen wird, geht auf die Kappe des Käufers.
Gandalf
Hallo,
wäre es ein Schuldeingeständnis wenn man, wie gefordert 1000 Euro zahlen würde, oder ist das dann der Anfang der Kuh die gemolken wird?
Danke für freundliche Antworten
Clem