Eigentumswohnung Kauf Rückabwickeln?

Im Oktober 2004 haben wir eine Eigentumswohnung in einem 6 Familienhaus gekauft, welches kurz zuvor baulich fertig gestellt wurde. Bei unserer Wohnung 1 OG, handelte es sich um die als letzte zum Verkauf stehende Wohnung. Im Verkaufsgespräch interessierten wir uns natürlich auch für die anderen Eigentümer im Haus, welche zu diesem Zeitpunkt die Wohnungen bereits bewohnten. Schließlich will man ja die nächsten Jahre in Ruhe unter einem Dach leben. Zu den Eigentümern unter uns wurde uns mitgeteilt das diese die Wohnung mit Ihren beiden Söhnen bezogen haben, wo von ein Sohn eine leichte Behinderung hat was aber nicht weiter tragisch ist. Da wir nichts gegen behinderte Menschen haben, hat dies uns vom Kauf dann auch nicht zurück gehalten. Laut Aussage des Verkäufers handelt es sich ja lediglich um eine leichte Behinderung welche zu keinen Problemen führt.

Nachdem wir uns nach den ersten drei Wochen ein wenig eingelebt hatten ging der Ärger dann auch schon los. Permanentes Schreien- und Klopfen bis weit nach 22.00Uhr, schreien im Garten und auf der Terrasse sodass wir in den Sommermonaten noch nicht mal in Ruhe auf dem Balkon sitzen können. Weiterhin kommen permanente Störungen des anderen Sohnes hinzu, welche sich dadurch bemerkbar machen das dieser in seinem Zimmer (dieses liegt unter unserem Schlafzimmer) bis meist 1.00 -1.30Uhr so verhält das an erholsamen Schlaf nicht zu denken ist. Dafür kann er ja jeden Tag bis 14.00Uhr schlafen, wir aber sind beide berufstätig und müssen bei Frühschicht schon gegen 4.00Uhr in der Frühe raus.

Natürlich haben wir die Familie direkt angesprochen, hat alles nicht viel
genutzt. Auch auf Eigentümerversammlungen haben wir über das Thema gesprochen, dies brachte dann für ein- bis zwei Wochen ein wenig Ruhe. Danach ging das ganze wieder von vorne los.

Mittlerweile steht fest das der behinderte Junge nicht leicht behindert sondern schwerstbehindert ist, und er dadurch das er geistig behindert und taub ist, sich durch schreien- und klopfen auf Boden und Wänden artikuliert. Geräusche die sich leider auch zu uns nach oben übertragen.

Momentan haben wir einen Rechtsanwalt bezüglich der permanenten Lärmbelästigungen eingeschaltet, die Stimmung im Haus ist dadurch natürlich runter. So etwas spricht sich natürlich herum. Jetzt heisst es natürlich wir hätten etwas gegen Behinderte.

Wir sind mit den Nerven nach zwei Jahren mittlerweile runter, lediglich für vier Wochen hatten wir mal ein wenig Ruhe als die Mutter mit Ihrem Sohn in Kur verweilte.

Mittlerweile stellen wir uns die Frage ob wir nicht sogar vom Verkäufer arglistig getäuscht worden sind, weil dieser im Verkaufsgespräch ja behauptet hat der Junge leide unter einer leichten Behinderung. OB wir den Kaufvertrag unter den Voraussetzungen anfechten können?

Zumal wenn wir die Wohnung jetzt verkaufen wollten wir nachdem wir einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, die Kaufinteressenten über die Missstände aufklären müssten. So sieht es das Gesetz vor.

Wer hat ähnliches erlebt und kann seine Erfahrungen weiter geben?

Ltd.Lupo

Hallo Lupo,

nach zwei Jahren? Da hat kein Mieter mehr Minderungsrecht und kein Käufer mehr irgendeine gesetzliche Gewährleistung.

Ob die Lärmberlästigung objektiv derart extrem ist, müsste auch erstmal belegt werden.

Da kann man höchstens noch einen Anwalt subventionieren…

Das sag ich jetzt extra so negativ, weil ich mir keinen Fall vorstellen kann, wo da noch was zu machen ist.

Gruß!

Horst

Hallo Lupo,

wir haben eine EW nach mehr als 3 Jahren zurückgeklagt wegen arglistiger Täuschung. Das Problem war nur, das der Imomakler bereits Pleite war. Der Prozess ist locker abgelaufen, gut, es setzte sich ja niemand zur Wehr. Solltest prüfen lassen ob Euer Imomakler liquide ist, mit Rücksprache des Anwalts dann, wenn Rechtschutz besteht (teurer Streitwert !!!) die Sache weiterverfolgen. So etwas halten die stärksten Nerven nicht durch und ist, bei aller Achtung vor Behinderten, eine erhebliche Wohnqualitätsminderung. Es sollte geprüft werden, warum genau Eure Wohnung als letztes zum Verkauf stand. Schon mal die Vorkaufseintragungen im Grundbuch angesehen? Vielleicht gibts da Hinweise auf mögliche vorherige Käufer und dann dessen Begründungen für den Rüchzug.
Ich perönlich würd niemals mehr eine EW kaufen, entweder Ärger mit Mitbewohnern oder Mietern.
Gruss aus dem Sauerland

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