Hallo,
ich möchte meine bewohnte Mietwohnung kaufen. Das Haus wird saniert und die Wohnungen einzeln verkauft. Fertigstellung in ca. 1,5 Jahren, mit Aufstockung und TG, Großraum Köln.
Meine Bestandswohnung wird zusätzlich noch umgebaut, jedoch innen nicht saniert.
In Kürze soll der Kaufvertrag von mir unterschrieben werden. Dabei sollen 80 % des KP bezahlt werden von mir.
Fragen:
Wie lange läuft ein Mietverhältnis ei der gekauften Wohnung nach Unterzeichnung des Kaufvertrages , obwohl die Whg. noch umgebaut wirdKP?
Ab wann nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist man EigentümerIn der Wohnung?
Ab wann muss für die Reparaturen in der Wohnung selbst aufgekommen werden?
Worauf muss beim Kaufvertrag geachtet werden, wenn eine gekaufte Wohnung noch umgebaut wird nach dem unterzeichneten Kaufvertrag?
Vielen Dank
Günter
Hallo,
Meine Bestandswohnung wird zusätzlich noch umgebaut, jedoch innen nicht saniert.
Was wird gemacht oder was nicht ?
Wie lange läuft ein Mietverhältnis ei der gekauften Wohnung nach Unterzeichnung des Kaufvertrages , obwohl die Whg. noch umgebaut wirdKP?
Das wird im Kaufvertrag geregelt.
Ab wann nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist man EigentümerIn der Wohnung?
Ab dem Eintrag ins Grundbuch.
Ab wann muss für die Reparaturen in der Wohnung selbst aufgekommen werden?
Ab dem wirtschaftlichen Übergang. Der wird im Kaufvertrag festgelegt und ist verhandelbar.
Worauf muss beim Kaufvertrag geachtet werden, wenn ein gekaufte Wohnung noch umgebaut wird nach dem unterzeichneten Kaufvertrag?
Dass genau beschrieben wird, welche Arbeiten auf wessen Kosten gemacht werden.
Gruß
Nordlicht
Hallo, ich würde vorschlagen, dass du mit einem Notar für Wohneigentum und einem Steuerberater sprichst und evtl.mit der Verwaltung für die ETW. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Gruß Uli
Hallo,
die meisten Deiner Fragen regelt der Kaufvertrag: Wirtschaftlicher Übergang, welche baulichen Maßnahmen werden gemacht, wann ist Grundbucheintragung, etc.
Ab Grundbucheintragung bist Du voll und ganz für die Wohnung veranntwortlich, also Eigentümer und kein Mieter mehr. Also auf das Datum im Kaufvertrag achten. Jetzt schon 80% zu zahlen ist unseriös. Ich würde erst nach Fertigstellung einzelner Gewerke zahlen. Als Anzahlung höchstens den Wert der unrenovierten Wohnung, etwa 50-60%. Aber das liegt bei Dir, wie das Vertrauensverhältnis ist.
Gruß,Andreas
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, schlage ich eine Beratung vom örtlichen Mieterverein vor. Dazu gehört auch die Frage, ob Sie in Ihrer Wohnung bleiben können, während diese umgebaut wird. juliuszwo
Notar für Wohneigentum
Was ist das ?
und einem Steuerberater sprichst
Was soll der bei einer selbstgenutzten Wohnung beitragen ?
Hallo Günter!
Ab wann muss für die Reparaturen in der Wohnung selbst
aufgekommen werden?
Der Käufer einer Eigentumswohnung erwirbt Teileigentum an einer Immobilie, die deutlich mehr umfaßt als nur die Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft, damit der einzelne Eigentümer, steht für Unterhalt und Instandsetzungen der gesamten Immobilie ein.
Deshalb sollte den Käufer interessieren, wie sich die Eigentümergemeinschaft zusammensetzt. Gibt es etwa einen Eigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, der womöglich die Stimmenmehrheit hat … wie hoch sind die Rücklagen und welche Instandsetzungen vom Dach bis zur Kellerabdichtung, von Einrichtungen auf dem Grundstück, über die Tiefgarage bis zu Abflußleitungen sind absehbar fällig.
Soll heißen: Der Blick auf Reparaturen in der Wohnung ist zu kurz gesprungen. Der Käufer (also DU!) muß über die gesamte Immobilie, deren Zustand und die wirtschaftlichen Verhältnisse informiert sein. Die Eigentümergemeinschaft, letztlich der einzelne Eigentümer, haftet sogar für von anderen Eigentümern nicht geleistete Beiträge für Erhalt und Unterhalt der Wohnanlage.
So mancher Miteigentümer hätte seine Wohnung nie gekauft, hätte er vorher gewußt, auf was er sich einläßt.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
es ist so, dass ein Käufer einer vermieteten Whg automatisch in den Mietvertrag als Vermieter eintritt und zwar zum Zeitpunkt der „Übergabe“ die im KV festgelegt ist.
Da hier der Mieter der Käufer ist, erledigt sich die Sache von selbst.
Eigentümer ist man erst dann, wenn man im Grundbuch namentlich steht.
Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich, heute vielleicht schon in 4 Wochen.
Wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
Reparaturen sind Sache des Eigentümers ( siehe Eintrag im Grundbuch )
Allerdings wird im KV immer ein Übergabezeitpunkt festgelegt,
und ab da trägt der Käufer alle Risiken und Kosten.
Umbau:
Das muss alles im Kaufvertrag festgelegt werden,
was zu tun ist, in welcher Ausführung, bis zu welchem Zeitpunkt.
Da noch 20% des Kaufpreises offen sind,
hat man hier noch einen Hebel, um den Umbau auch so zu bekommen
wie es vereinbart war ( alles im KV festzulegen )
Grüße
Aira92
Mieterverein
Ok, wenn du meinst. Ich wüsste zwar nicht, was die zu der Fragestellung beizutragen hätten, aber …
Ich würde einen in Immobilienangelegenheiten versierten Fachanwalt konsultieren. Nicht immer ist Geiz geil.
Außerdem würde ich vor Vertragsunterzeichnung mit einem Architekten/Bauingenieur/Gutachter durch das Objekt gehen und von ihm, wie auch dem Anwalt die Verträge prüfen lassen.
vnA
Hallo!
vor Vertragsunterzeichnung mit einem
Architekten/Bauingenieur/Gutachter durch das Objekt gehen und
von ihm, wie auch dem Anwalt die Verträge prüfen lassen.
Dabei ist unter „Objekt“ nicht etwa nur die Wohnung zu verstehen, die gekauft werden soll, sondern der gesamte Komplex, an dem man Teileigentum und damit Teilverantwortung übernimmt, ist in die Beurteilung einzubeziehen.
Gruß
Wolfgang