Hallo Sandy,
was soll denn ein Rechtsanwalt pruefen. Der Notarvertrag ist bestimmt rechtlich einwandfrei. Du brauchst jemanden, der Dir Deine Fragen beantwortet bzw. Dir erklaert, was Du nicht verstehst. Hier ist der Notar die beste Hilfe. Dafuer bezahlst Du ihn unter anderem auch…
Gruss,
Alfred
Ziemlich sicher ist der rechtlich einwandfrei. Viele Sachen sind das, aber trotzdem wird der eine möglicherweise zu stark benachteiligt.
Der Verkäufer kann seine Wünsche in den Kaufvertrag einfließen lassen, wenn er das dem Notar so mitteilt.
Der Notar verpackt es in eine einwandfreie Form und der Verkäufer bekommt seinen Vertrag.
Prüft der Käufer nicht den Vertrag, kann es eben passieren, dass er rechtlich einwandfrei Nachteile in Kauf nimmt, die er sich mit Hilfe eines Anwalts ganz einfach gespart hätte.
Gemessen an dem, was es einbringen kann, sollte sich die Investition rechnen.
Oder man kreuzt alles an, was man nicht versteht und lässt es sich im Notartermin ausklamüsern. Und damit dauert das eben etwas länger.
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Hi,
was soll denn ein Rechtsanwalt pruefen. Der Notarvertrag ist
bestimmt rechtlich einwandfrei. Du brauchst jemanden, der Dir
Deine Fragen beantwortet bzw. Dir erklaert, was Du nicht
verstehst. Hier ist der Notar die beste Hilfe. Dafuer bezahlst
Du ihn unter anderem auch…
den Tip finde ich leichtfertig. Sicherlich ist der Vertrag „rechtlich einwandfrei“, aber was heißt das schon? Nur, daß er einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Ob und inwiefern er den Käufer benachteiligt, ist damit nicht gesagt.
Der Notar ist als Berater aber ungeeignet, da er zur Neutralität verpflichtet ist. Und wenn er vom VK vorgeschlagen wurde, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß er seine Neutralitätspflicht tendenziell zugunsten des VK auslegt…
Ein eigener Anwalt hingegen berät parteiisch, d.h. er kann, darf und wird hoffentlich Klartext reden und den Käufer wirklich aufklären. Dann kann man weiter verhandeln bis die Bedingungen wirklich in Ordnung sind.
Das Geld ist sicher gut angelegt!
Gruß Stefan
Hallo Stefan,
es war die Rede davon, dass im Vertragsentwurf gewisse Punkte unverstaendlich sind. Daher halte ich den Gang zum Notar (vor dem Beurkundungstermin) fuer angemessen, da es seine Aufgabe ist, Klarheit zu schaffen. Sollte man hiernach das Gefuehl haben, Nachteile gegenueber dem Verkaeufer zu haben, kann man immer noch zum Rechtsanwalt laufen.
Gruss,
Alfred
Grundschuld
Guten Morgen und danke für eure bisherigen Antworten.
Ich habe einen Juristen bei uns im Haus drüberlesen lassen, er hat keine Bedenken hinsichtlich des Vertrages. Ich habe mir jetzt schon einige Punkte, gerade in Hinblick darauf das wenn der Verkäufer nicht auszieht oder irgendwas in der Wohnung noch beschädigt aufgeschrieben und mir einige Passagen angestrichen die ich noch erklärt haben möchte.
Meine andere Frage ist es folgende. Die BW Bank ist meine inanzierende Bank, im Grundbuch steht selbige bereits drin mit ca. 130.000 EUR Grundschulden. Mein Darlehen beträgt 100.000 EUR, sollte ich nun besser die restl. verbleibenden Grundschulden löschen lassen oder diese drin lassen, falls man mal später noch einen Kredit braucht?
Hi,
es war die Rede davon, dass im Vertragsentwurf gewisse Punkte
unverstaendlich sind. Daher halte ich den Gang zum Notar (vor
dem Beurkundungstermin) fuer angemessen, da es seine Aufgabe
ist, Klarheit zu schaffen. Sollte man hiernach das Gefuehl
haben, Nachteile gegenueber dem Verkaeufer zu haben, kann man
immer noch zum Rechtsanwalt laufen.
auch wenn ein Laie glaubt alle vertraglichen Regelungen verstanden zu haben, können böse Überraschungen lauern. Man kann eine vertragliche Regelung auf verschiedene Weise erläutern und ein Fachmann hat kein Problem eine benachteiligende Regelung in harmlosen Licht erscheinen zu lassen.
Nur bei einem parteiischen Berater kann man sicher sein, daß er auch Klartext redet. Beim Notar, erst recht wenn er von der Gegenseite vorgeschlagen wurde, wäre ich mir da nicht sicher.
Und da der Notar zur Neutralität gesetzlich verpflichtet ist, darf er in vielen Fällen eine Seite gar nicht auf eine nachteilige Regelung aufmerksam machen.
Aber entscheiden muß die Fragestellerin selbst…
Gruß Stefan
Guten Morgen,
Ich habe einen Juristen bei uns im Haus drüberlesen lassen, er
hat keine Bedenken hinsichtlich des Vertrages.
Ist doch schon einmal ein beruhigendes Gefuehl…
Meine andere Frage ist es folgende. Die BW Bank ist meine
inanzierende Bank, im Grundbuch steht selbige bereits drin mit
ca. 130.000 EUR Grundschulden. Mein Darlehen beträgt 100.000
EUR, sollte ich nun besser die restl. verbleibenden
Grundschulden löschen lassen oder diese drin lassen, falls man
mal später noch einen Kredit braucht?
Fakt ist, dass beim Notar irgendetwas unterschrieben werden muss, dass die Grundschuld von Euch gestellt wird. Da sich alle hiermit verbundenen Kosten nach dem Betrag der Grundschuld richten, halte ich es nicht fuer sinnvoll einen hoeheren zu waehlen. Wenn nicht in absehbarer Zeit ein neues Darlehen ansteht, sollten die 100.000 ausreichen. Desweiteren gilt die Grundschuld nur fuer die BW Bank, sollte eine evtl. Finanzierung bei einer anderen Institution erfolgen, gibt es wieder viel Rennerei.
Gruss,
Alfred
Hallo Alfred,
das verunsichert mich doch etwas. Welche Kosten richten sich nach der Gesamthöhe der im Grundbuch befindlichen Schuld? Ich bin davon ausgegangen das die Kosten sich nach dem Kaufpreis (der in derselben Höhe also 131.000 EUR) richtet.
Wäre es dann deines Erachtens nach sinnvoller die restlichen Eintragungen löschen zu lassen?
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Hallo Stefan,
Du hast vollkommen Recht. Allerdings bin ich der Auffassung, wenn jemand gewisse Fachbegriffe oder Passagen eines Kaufvertrages nicht versteht, muss man nicht sofort einen Juristen einschalten, der einem das erklaert. Hier reicht auch der Notar. Nicht jede Formulierung, die man nicht versteht, beinhaltet eine nachteilige Regelung.
Gruss,
Alfred
Hallo nochmal,
Du zahlst den Notar zum einen fuer den Kaufvertrag und zum anderen fuer die Grundschuld. Die Kosten fuer Notar und Grundbuch sind also hoeher, wenn die Grundschuld hoeher ist.
Gruss,
Alfred
Die Grundschuld steht bereits drin, ist also auch schon bezahlt.
Eine Löschung ist sogar insofern nachteilig, da es während der Finanzierung auch ganz gut sein kann, dass vielleicht mal noch ein anderes Projekt in Angriff genommen wird und bei der gleichen Bank finanziert werden soll. Hier kann diese Grundschuld ganz gute Dienste leisten.
Oder es wird einmal eine umfangreiche Sanierung oder Reparatur fällig, während das erste Darlehen noch nicht getilgt ist. Ein Nachrangdarlehen wird teurer, also ist möglicherweise die gleiche Bank gar keine schlechte Idee.
Also drin lassen, wozu diesen Vorteil der Grundschuld beseitigen?
Fakt ist, dass beim Notar irgendetwas unterschrieben werden
muss, dass die Grundschuld von Euch gestellt wird. Da sich
alle hiermit verbundenen Kosten nach dem Betrag der
Grundschuld richten, halte ich es nicht fuer sinnvoll einen
hoeheren zu waehlen. Wenn nicht in absehbarer Zeit ein neues
Darlehen ansteht, sollten die 100.000 ausreichen. Desweiteren
gilt die Grundschuld nur fuer die BW Bank, sollte eine evtl.
Finanzierung bei einer anderen Institution erfolgen, gibt es
wieder viel Rennerei.
Gruss,
Alfred
Falsch! Die Grundbuchkosten richten sich nach der Höhe der einzutragenden Grundschuld.
Die Notarkosten richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises
Die Grundbuchkosten nach der Höhe der einzutragenden Grundschuld.
Und da diese Grundschuld schon drin steht, sollte man sie drin lassen, da schon bezahlt.
Notar- und Grundbuchkostenrechner: http://www.lvm.de/finanzen/baufi/notar_rechner/notar…
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Ist aber die Unterschrift schon drunter, ist es vorbei, wenn man dann erkennt, wo der Haken der Formulierung war.
Gerade bei solchen Investitionen, die bei den meisten Leuten zu der größten des Lebens wird, sollte man nicht sparen.
Schiefe Häuser entstehen meist dadurch, dass an kontrollierenden Architekten oder Ingenieuren gespart wurde.
Platzende Finanzierungen entstehen, weil man das vermeintlich günstigste Angebot genommen hat und eine Überprüfung nicht bezahlen will.
Und Schwierigkeiten nach dem Erwerb kommen dadurch, dass man den Anwalt sparen wollte, der auf solche Lücken achtet.
Es ist nicht immer nur das, was im Vertrag steht, oft ist das schlimm, was nicht im Vertrag steht. Sollte man bedenken.
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Kaufvertragsentwurf/Treuhandkonto
Ist das Treuhandkonto das Notaranderkonto? In dem Entwurf steht das der Kaufpreis mit schuldbefreiender Wirkung treuhänderisch an die BW Bank Kontonummer XXX etc. zu entrichten ist.Die BW Bank ist die Treuhänderin.
Dann steht folgendes:
Die Treuhänderin wird angewiesen, mit dem KP die Verbindlichkeiten vollständig abzulösen, zu deren Sicherung zu lasten des Vertragsgegenstandes eingetragenen Grundschulden dienen und zwar Zug um Zug gegen Aushändigung ordnungsgem. Löschg.unterlagen oder gegen Abtretung der Grundpfandrechte an den Erwerber. usw. usf.
Hallo,
Allerdings bin ich der Auffassung,
wenn jemand gewisse Fachbegriffe oder Passagen eines
Kaufvertrages nicht versteht, muss man nicht sofort einen
Juristen einschalten, der einem das erklaert. Hier reicht auch
der Notar.
Das ist ja wirklich der Brüller zum Wochenende! Den muss ich gleich mal den lieben Kollegen zusenden. Der Begriff des „Anwaltsnotars“ sagt Dir wohl auch nichts? Mal abgesehen vom Exotenfall BW mit staatlichem Notariat gibt es in Deutschland ja nach Bundesland zwei mögliche Notariatsformen. Einmal den Anwaltsnotar, dass sind Anwälte mit zusätzlicher Notarzulassung, die beide Tätigkeiten parallel ausüben (allerdings niemals nicht in einer Notarsache auch anwaltlich tätig sein dürfen, sondern in diesen Sachen eben neutraler Dritter sind). Zum Anderen dann den Nur-Notar, der ausschließlich als Notar tätig ist.
Juristen sind selbstverständlich beide. D.h. sie haben ein juristisches Studium mit zwei Staatsexamina. Während dies für die Anwaltszulassung bereits ausreichend ist, und die auch jeder bekommt, der sie haben will, braucht es zum Notar zusätzlich noch spezielle Notarlehrgänge und eine extrem begrenzte Zulassung, nach der sich die Kollegen alle die Finger lecken.
Ansonsten hat Goosi meinen hier sonst üblicherweise gegebenen Part des RRufers in der Wüste schon perfekt übernommen: Ein Notar kann und darf viel beurkunden, was rechtlich haltbar ist. Er wird daher auch einen von extremem Ungleichgewicht geprägten Vertrag beurkunden, und darf hierbei nicht einmal die benachteiligte Partei hierauf aufmerksam machen, solange die Sache rechtlich noch haltbar ist. Gerade wenn auf der anderen Seite Profis stehen, die selbstverständlich professionell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsentwürfe verwenden, sollte man unbedingt durch den eigenen parteiischen Anwalt für Waffengleichheit sorgen. Und ich werde nicht müde es zu wiederholen: Es ist immer wieder schön zu beobachten, wie schnell, einfach und problemlos sich Vertragsentwürfe ändern lassen, wenn man mal den Finger in die Wunde legt. Dabei geht es teilweise um haarstreubende Dinge, die ohne parteiische Beratung nie aufgefallen und mit ggf. katastrophalen Folgen ohne Bedenken unterschrieben worden wären. Gemessen an dem so vermeidbaren Ärger sind die Kosten des eigenen Anwalts wirklich nur Peanuts.
Gruß vom Wiz, der neulich sogar einem Kollegen noch deutlich auf die Sprünge helfen musste, der als Testamentsvollstrecker selbst an parteiischer Gestaltung hätte interessiert sein müssen
Wollen Sie auf diese Art und Weise die Anwaltskosten sparen?
Nehmen Sie sich diesen Wisch und gehen Sie zu einem Anwalt. Der sagt Ihnen, was fehlt, was zu viel ist und was geändert werden muss.
Sparen Sie sich die Zeit, die Sie hier texten und nutzen Sie das wenige davon bei einer guten Beratung. Es gibt hier keinen, der Ihren Entwurf durchprüfen kann und keinen, der es kann, aber trotzdem machen wird.
Ganz gewiss nicht, nur war mir nicht bewußt das man hier in diesem Forum zu einem Vorgang nur eine begrenzte Anzahl von Fragen stellen darf!
Vielen Dank für die freundliche Antwort!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ganz gewiss nicht, nur war mir nicht bewußt das man hier in
diesem Forum zu einem Vorgang nur eine begrenzte Anzahl von
Fragen stellen darf!
Vielen Dank für die freundliche Antwort!
Huch, das wusste ich allerdings auch noch nicht. Nur die Hartnäckigkeit, mit der hier Fragen gestellt werden, hat mich etwas gewundert. Ich dachte, dass die Zeit drängt und der Notartermin in Kürze ansteht.