Eigentumswohnung kaufen

Hallo,
wir möchten eine Eigentumswohnung kaufen und haben an die MKIB alle Daten und Unterlagen gesandt. Jetzt haben wir per Mail eine Bestätigung das unsere Finanzierung „durch“ ist und wir in den nächsten Tagen die Darlehensunterlagen bekommen. Das war letzte Woche Dienstag. Noch haben wir nichts bekommen und am 07.05.07 ist bereits der Notartermin. Unsere Mietwohnung haben wir gestern am 30.04.07 zum 31.07.07 gekündigt. Hoffentlich klappt das alles.
Wie lange dauert es eigentlich normalerweise bis man die Unterlagen von der Bank bekommt?
Diese Woche soll dann noch der Kaufvertragsentwurf vom Notar kommen. Wie verhält es sich eigentlich mit den Grundschulden die im Grundbuch stehen, wer entscheidet ob diese gelöscht und neu eingetragen oder übernommen werden können?
Da es mein 1. Kauf einer Wohnung ist bin ich etwas überfragt und hoffe von euch eine Antwort zu bekommen. Danke vorab. Gruß

da sind wohl ein paar anfängerfehler gemacht worden (sorry, aber jeder fängt mal, das zweite mal gehts besser :smile:

also die unterlagen der bank können schon 1 woche brauchen, wenn sie tatsächlich zugesagt wurden!!
weiß die bank von dem notartermin? ggf. anrufen das es zeit wird. oder notartermin verschieben!
es gibt nichts schlimmeres eine immobilie zu kaufen für die man keine fiannzierung und bereits die eigene mietwohnung gekündigt hat.
-> KAUFEN: erst nach abschluss des darlehensvertrages und dann erst mietwohnung kündigen
geht jetzt alles schief, ahben sie eine immobilie gekauft (mächtig schulden an der backe) und sind wohnungslos. aber so schlimm wollen wir das nicht gleich mahlen.
-> Grundschulden: problematisch! ist die verbindlichkeit der grundschulden inzischen bezahlt?? stammen sie überhaupt vom verkäufer?? (sollte so sein), darum kümmern müssen sich verkäufer und käufer, das muss VORHER geklärt werden, der notar klärt allerdings hierzu auf. schlimmstenfalls übernehmen sich die grundschulden!!! und nochwas, was sagt überhaupt ihr darlehensgeber dazu, dass das grundbuch bereits belastet ist?? hat er dennoch die darlehenszusage gemacht?

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Hallo Sandy,
ich sehe das nicht so tragisch. Am besten ruft Ihr bei der Bank an und lasst Euch die Finanzierung mit einem Vierzeiler ueber Hoehe des Darlehens, Zinssatz, Zinsbindung etc. per Fax bestaetigen. Dass der Vertrag ein bisschen laenger dauert, ist nichts ungewoehnliches. Die Mietwohnung zu kuendigen ist natuerlich gewagt. Wenn aus irgendeinem Grund der Verkaeufer nicht beim Notar auftaucht, ist die Situation heikel. Vielleicht solltet Ihr mit Euerem derzeitigen Vermieter nochmal telefonieren, ob Ihr die Kuendigung noch am 07.05. (Notartermin) zurueckziehen koennt, falls etwas schief geht. Sofern Euer Vermieter nicht froh ist, Euch endlich „los zu sein“ hat er bestimmt Verstaendnis.
Der Notar sollte schon darauf achten, dass Ihr die Wohnung ohne Lasten (ohne Grundschulden) kauft. Das ist fuer ihn Tagesgeschaeft und er wird das schon in Euerem Interesse erledigen. Die Grundschulden werden im Regelfall geloescht und fuer Euch neu bestellt. Der derzeitige Glaebiger wird allerdings nur zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass er sein Geld bekommt. Dies ist zwischen ihm und dem Notar geregelt, damit habt Ihr nichts zu tun.
Gruss,
Alfred

Hallo und danke euch beiden für die Antwort. Wir haben uns ja bereits mehrere Wohnungen angeschaut und da standen im Grundbuch immer die Schulden noch drin. Es wird doch soweit ich weiß günstiger für mich wenn die neue Bank diese gleich mit übernimmt, als wenn man sie löschen läßt und dann neu einträgt. Die finanzierende Bank ist die selbe die bereits jetzt im Grundbuch drin steht.

Ja mir ist auch ziemlich unwohl bei dem Gedanken noch nicht alles unter Dach und Fach zu haben. Das Verkäufer Ehepaar ist denke ich ganz ok. Ich habe ihnen mitgeteilt das ich jetzt gekündigt habe.

Muß ich das vor dem eigentlichen Notartermin klären mit den Grundbucheintragungen? Ich dachte immer das klären die Banken untereinander.

Ich werde auf keinen Fall den Notartermin wahrnehmen sofern ich noch nicht die Unterlagen von der Bank habe.
Gruß

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Hallo nochmal,
Deine finanzierende Bank wird dem Notar ein Grundbuchbestellung schicken, die beim Notar unterschrieben wird. Mehr ist das nicht. Dass in einem Grundbuch noch Grundschulden vom Vorbesitzer drinstehen, ist nicht ungewoehnlich. Oftmals werden Immobilien verkauft, obwohl der Kredit noch nicht abbezahlt ist oder die Grundschulden werden einfach nicht geloescht, damit man sie spaeter evtl. nochmal nutzen kann. Wie gesagt, Tagesgeschaeft. Wenn Euch eine verbindliche Finanzierungszusage der Bank vorliegt, koennt Ihr getrost zum Notar marschieren. Dort koennt Ihr im Beurkundungstermin alle nur erdenklichen Fragen stellen. Der Notar wird darauf eingehen.
Gruss,
Alfred

absolut korrekt. da die finanzierende bank dieselbe ist welche bereits im grundbuch steht sehe ich keine probleme mehr bei der grundbuchsache. das läuft.

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Danke nochmal, bin froh das ihr mir als Laie :smile: die Fragen beantwortet.
Ich werde heute nochmal anfragen wann ich denn die Unterlagen nun bekomme.
Ist es auch üblich, das der Kaufpreis eher an den Verkäufer gezahlt wird und die Übergabe der Wohnung später stattfindet?
Der Verkäufer möchte das Geld am 01.07.07 haben, die Wohnung wird jedoch erst am 20.07.07 übergeben, weil sie in ihrer neuen Wohnung noch Renovierungsarbeiten durchführen müssen.

Ist es eigentlich nötig die Zahlung über ein Notaranderkonto laufen zu lassen? Oder können die Banken das unter sich machen?

Gibt es Besonderheiten auf die ich beim Kaufvertrag unterzeichnen achten muß?

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Schon wieder Hallo,
dass der Geldbetrag frueher fliesst, ist einfach nur Verhandlungssache. Allerdings muesst Ihr beruecksichtigen, dass Ihr sofort die Zinsen zahlt, also fuer 3 Wochen eine Mehrbelastung habt. Allerdings solltet Ihr mit dem Notar besprechen, was passiert, wenn die Wohnung nicht zum 20.07. uebergeben wird. Da Ihr Euere Wohnung zum 31.07 gekuendigt habt, kann es passieren, dass Ihr mit Moebeln ins Hotel muesst. Beim Notar sollte schriftlich fixiert werden, wie das kompensiert wird.
Der Notar wird Euch auch mitteilen, wohin das Geld fliessen soll. Notaranderkonten sind heute eigentlich nicht mehr relevant. Wartet einfach ab, was der Notar sagt.
Gruss,
Alfred

Hallo nochmal :smile:

der Verkäufer möchte den Kaufpreis bereits am 01.07.2007 haben, die Wohnung aber erst ca. 2 Wochen später übergeben. Ist dies eigentlich üblich und wann ist dann der eigentliche Eigentumsübergang, ich meine ab wann gehen dann die Lasten (Grundsteuern, Müll/Abwassergebühren etc.) auf mich über? Ab Übergabe der Wohnung oder bereits ab Kaufpreiszahlung?

der Verkäufer möchte den Kaufpreis bereits am 01.07.2007
haben, die Wohnung aber erst ca. 2 Wochen später übergeben.

Und damit bist Du einverstanden ?

Ist dies eigentlich üblich und wann ist dann der eigentliche

Ich finde das unüblich, das würde ich nicht akzeptieren.

Eigentumsübergang, ich meine ab wann gehen dann die Lasten
(Grundsteuern, Müll/Abwassergebühren etc.) auf mich über?

Das legt ihr im notariellen Kaufvertrag fest (der wirtschaftliche Übergang ist …). Das kann man frei vereinbaren.

Hello again,
ueblich ist, was individuell beide Parteien miteinander vereinbaren. Wenn der Verkaeufer sein Geld ein bisschen frueher haben will und Ihr damit einverstanden seid, dann ist das ueblich. Ebenso mit den Kosten, wenn vereinbart wird, dass der Verkaeufer den Muell bis zum letzten Tag bezahlt, dann ist das so. Ich persoenlich wuerde darauf draengen, dass der Kaufpreis am Tage der Uebergabe fliesst, aber wie gesagt, Verhandlungssache.
Gruss,
Alfred

Da es mein 1. Kauf ist bin ich davon ausgegangen das dies so üblich ist.
Im Kaufvertragsentwurf (den ich aber noch nicht habe) - am 07.05. ist schon der Notartermin, steht dann sicherlich weil es der Verkäufer dem Notar mitgeteilt hat alles so drin. Wie soll ich das denn jetzt begründen das ich dem so nicht zustimmen kann?

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Im Kaufvertragsentwurf (den ich aber noch nicht habe) - am
07.05. ist schon der Notartermin, steht dann sicherlich weil

Das gefällt mir nicht. Am 7. ist Notartermin und Du hast bis heute keinen Entwurf ? Vorsichtshalber würde ich den Vertragsentwurf von einem Anwalt prüfen lassen. Der Notar muß neutral sein, also auf die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften achten. Er prüft nicht, ob der Vertrag für Dich Nachteile hat. Also Entwurf energisch anfordern und Notartermin notfalls verschieben.

absolut richtig. zwar kannst du alles beim notartermin auf den tisch bringen, dieser muss neutral zu beiden parteien aufklären (theorie und praxis…) aber VORHER ist besser. sonst gibts am notartag keine einigung und du musst noch die sitzung bezahlen, weil der verkäufer in der notartermbestimmung dies auf euch abgewälzt hat.

ob der vertrag gleich von einem anwalt zu prüfen ist, möchte ich dahingestellt sein lassen. fakt ist nur, alles was der verkäufer da fordert scheint ein bischen zu sehr zu seinem vorteil ausgelegt zu sein. das kann er zwar machen wenn ihr es akzepiert und solange es nicht sittenwidrig ist (liegt bis hier nicht vor).
sollte es so sein, daß der verkäufer ein „erfahrener“ verkäufer ist, der möglicherweise immer bei diesem notar verkauft dann VORSICHT. er kennt alle tricks zu seinem vorteil und nie neutralität des notars kann schwanken.
we bezahlt eigentlich die notarkosten?

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absolut richtig. zwar kannst du alles beim notartermin auf den
tisch bringen, dieser muss neutral zu beiden parteien
aufklären (theorie und praxis…) aber VORHER ist besser.
sonst gibts am notartag keine einigung und du musst noch die
sitzung bezahlen, weil der verkäufer in der
notartermbestimmung dies auf euch abgewälzt hat.

ob der vertrag gleich von einem anwalt zu prüfen ist, möchte
ich dahingestellt sein lassen. fakt ist nur, alles was der
verkäufer da fordert scheint ein bischen zu sehr zu seinem
vorteil ausgelegt zu sein. das kann er zwar machen wenn ihr es
akzepiert und solange es nicht sittenwidrig ist (liegt bis
hier nicht vor).
sollte es so sein, daß der verkäufer ein „erfahrener“
verkäufer ist, der möglicherweise immer bei diesem notar
verkauft dann VORSICHT. er kennt alle tricks zu seinem vorteil
und nie neutralität des notars kann schwanken.
we bezahlt eigentlich die notarkosten?

Seh ich ganz genau so!
Der Verkäufer führt jetzt schon 1:0!
Der ist offensichtlich Fachmann oder hat sich einen besorgt.
Sie sollten also Chancengleichheit herstellen und ebenfalls Ahnung haben. Oder sich welche kaufen: Also Anwalt. Nix anderes kann hier Sinn ergeben. Sparen Sie sich das Geld, ist es ganz gut möglich, dass Sie ein vielfaches davon verlieren.

Nein, nicht abwarten. Den Kaufvertragsentwurf holen, zum Anwalt gehen und prüfen lassen. Gegebenenfalls ändern lassen un dem Verkäufer wieder zukommen lassen.

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Die Notarkosten zahlen wir so wie es üblich ist. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt das ab 01.07. das Geld fließt, die Übergabe jedoch bereits am 15.07. stattfindet.
Ich habe den Notar aussuchen lassen, weil ich keinen benennen konnte. Ich werde nachher anrufen in der Notarkanzlei die sollen mir den Entwurf faxen. Der ist gestern offensichtlich erst mit der Post verschickt worden.
Einen anderen Notar auszusuchen dafür ist es jetzt wohl ein bißchen zu spät. :frowning:

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Kaufvertragsentwurf
Hallo,

wir haben jetzt den Kaufvertragsentwurf vorliegen und wie befürchtet steht viel drin was ich nicht verstehe.

Was würde die Prüfung des Kaufvertrages beim Anwalt kosten? Kann mir das Jemand sagen?

Ich muß dazu sagen das ich den schnellen Notartermin angeregt habe.

-)

berechnet nach gegenstandswert (BRAGO) d.h. in dem fall vertragssumme, daraus berechnet sich die gebühr für den anwalt

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Die Notarkosten zahlen wir so wie es üblich ist.

üblich ist das beide parteien zahlen, es sei denn der eine erklärt sich bereit alles zu zahlen

Wir haben uns
jetzt darauf geeinigt das ab 01.07. das Geld fließt, die
Übergabe jedoch bereits am 15.07. stattfindet.

mhh, Geld vor Übergabe kann man machen, für den Käufer ist besser umgedreht, aber gemacht wird was beide parteien halt vereinbaren

Ich habe den Notar aussuchen lassen, weil ich keinen benennen
konnte.

ist o.k.

Ich werde nachher anrufen in der Notarkanzlei die
sollen mir den Entwurf faxen. Der ist gestern offensichtlich
erst mit der Post verschickt worden.
Einen anderen Notar auszusuchen dafür ist es jetzt wohl ein
bißchen zu spät. :frowning:

nicht unbedingt, aber besser wird es dadurch jetzt nicht mehr, sollte der kaufvertragstermin platzen zahlst jedoch eine kleine gebühr an den notar für den entwurf des vertrages, da du ihn beauftragt hast (wenn ich das so richtig verstanden habe)