Eigentumswohnung.: Kaufpreisminderung wie hoch?

Hallo
ich habe eine ETW zur Selbstnutzung gekauft, Übergabe steht kurz bevor. Wohnung war/ist noch vermietet, aber man hat mir versichert, daß es eine Einigung zwischen Eigentümer und Vermieter gibt, daß er rechtzeitig auszieht. Nun hat er keine andere Wohnung gefunden und zieht also nicht rechtzeitig aus. Kündigungsfrist ist 6 Monate.
Ich möchte die Wohnung prinzipiell trotzdem übernehmen und dann erst später nutzen. Frage: Ist eine Minderung angebracht und wie hoch kann man diese ansetzen?

Zusatzproblem: Der Eigentümer hat vor kurzem Insolvenz angemeldet, d.h. alles geht über einen Insolvenzverwalter.

Gruß und Danke schon im Voraus
ruebh

Hallo,
Sachlage könnte dazu führen, dass die Wohnung garnicht mehr an Sie verkauft werden kann, denn die Befugnisse des Insolvenzverwalters sind sehr weitreichend. Daher würde ich zuerst den beurkundenen Notar anrufen und nachfragen, ob Sie den Kaufpreis überhaupt zahlen können.
Fragen Sie den Notar auch bzgl. einer möglichen Kaufpreisminderung, sofern der Kauf zustande kommt.
Hier sollte der Ihnen entstandene Schaden zugrunde gelegt werden: Sie mussten weiter zur Miete wohnen, Sie mussten zusätzlich zur Miete auch weiteres Kapital für die Bezahlung des Darlehens aufwenden. Daraus bemißt sich die Höhe der Wertminderung.
Viel Erfolg.

Hallo, als da kann ich nur warnen. Einen Mieter bekommt man nicht so einfach aus der Wohnung. Es gibt einen Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein, da solltest du beitreten und dich beraten lassen. Hast du die Wohnung ersteigert? Sind die Verträge schon abgeschlossen? Wenn nicht, dann würde ich überlegen, ob ich aus dem Angebot austrete. Aber bitte lasse dich beraten.
Gruß Uli

Hallo ruebh,

Ich vermute mal, daß Du im Kaufvertrag vereinbart hast, daß Zug-um-Zug gehandelt wird, d.h. erst Geld zum geforderten Zeitpunkt, dann Übvergabe der Wohnung.
Wenn sich die Übergabe verzögert, kannst Du eventuell Schadenersatz vom Verkäufer fordern (Umzugsunternehmen, Ummeldungen, etc…). Wenn Du das Geld schon gezahlt hast, musst natürlich auch die Miete + Nebenkosten einfordern ! Das solltest Du auch machen, weil der Verwalter das Hausgeld von Dir verlangen wird !

Hast Du die Kündigung des Mieters gesehen ?
Weil eine „Versicherung“ ist im Streitfalle nicht wirklich hilfreich.

Eine Kaufpreisminderung sehe ich hier nicht, weil sich der nur auf den Gegenstand bezieht !

Viele Grüße
Michael

Das "Zusatzproblem wuerde ich als schwerwiegend einstufen.

bitte konsultier einen Notar-und Rechtsanwalt,sonst gibts womöglich ein schlimmes Erwachen.
Wir haben unsere Immobilie auch zu einem Datum gekauft,welches dann vom Verkäufer nicht eingehalten werden konnte.Zusätzlich haben wir dann erfahren,das die Immobilie nicht mehr dem Verkäufer gehörte,sondern der Sparkasse.
Leider hatten wir schon unterschrieben und mussten nun die Zwangsversteigerung wegen Insolvenz des Verkäufers verhindern.
Sonst wär unsere Anzahlung weg gewesen.Die Sparkasse hat mit sich reden lassen,sodas wir mit 10.000€ Verlust aus der Sache raus gekommen sind.
Wünsche dir mehr Glück.
Gruss Katharina

In Ihrem Kaufvertag steht exakt das drin, was zu beachten ist! Dem ist ohne Kenntnis der vertraglichen Verinbarungen nichts hinzuzufügen. Bleibt zu hoffen, dass kein Zwangssversteigerungsvermerk mit Rang vor Ihrer Auflassungsvormerkung eingetragen ist, worüber Sie aber der Notar nicht nur aufgeklärt hat sonder acu in Ihrem Kaufvertrag unter Hinweis auf nicht zu übernehmende bzw. bestehenbleibende Rechte nachzulesen ist! Die Kündigungfrist von 6 Monaten weist auf einen recht alten Mietvertrag hin! Normal wären 3 Monate Kündigungsfrist, die Sie für den Fall des Eigenbedarfs auch außerordentlich aussprechen könnten. Die Übernahme des bestehendes Mietverhätlisse stellt keinen Minderungsgrund für den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis dar. Wäre die geräumte Übergabe vertragsgegenständlich, dann wird der Kaufpreis erst dann fällig und zahlbar, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist. Kann dies nach einer angemessenen Fristsetzung nicht geschehen, so können Sie von Ihrem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch machen.

Hallo!
Das ist eine verzwickte Situation.
Leider kann ich als Laie hier keine verbindliche Auskunft geben.
Wünsch dir viel Erfolg.

Gruß
Thomas

Hallo,
das ist Verhandlungssache und hängt auch vom Gesamtkaufpreis und Wohngegend etc. ab. Natürlich würde ich feilschen bis der Arzt kommt aber wie bitte sollte man hierfür einen detaillierten Tipp geben.
Sorry - das ist per Ferndiagnose echt zu viel verlangt!

Sorry Da kann ich dir leider nicht bei helfen!

Gruß Ralf

trotzdem danke :smile:

Sorry Da kann ich dir leider nicht bei helfen!

Gruß Ralf

ok, trotzdem danke :smile:

Hallo, danke für die Antwort, hat schon weitergeholfen. Übrigens ist geräumte Übertgabe vereinbart. Das würde ja heissen, dass ich bis zum Sankt Nimmerleinstag warten muß, da der (Noch)Eigentümer dem Mieter ja nicht kündigen kann…

Hallo Katharina
danke für die Antwort. Wieso wollte die Bank denn Zwangsversteigerung, wo doch schon ein Käufer da war? Mit Zwangsversteigerung fährt sie doch normalerweise schlechter, da das haus weit unter Verkehrsweg weggehen kann.(?)

Hallo Michael
Danke für die ANtwort! Ok, es wäre Schadenersatz, nicht Kaufpreisminderung. Kommt aber am Ende für mich aufs gleiche raus. Hausgeld für 4 Monate fordert der Verwalter übrigens schon ein. Ansonsten sehe ich meinen Schaden hauptsächlich in der nicht möglichen Eigennutzung und natürlich im Risiko, daß der Mieter nicht auszieht und ich Klage gegen erheben muß.
Gruß
Rüdiger

Hallo, danke für die Antwort!

scheint eine komplizierte Sache zu werden,
ohne alle Details zu kennen
kann ich hier keinen Rat geben,
ist auch eher etwas für einen Anwalt.
Grüße
Aira92

Sofern der Vertragsgegenstand Ihnen nicht vereinbarungsgemäß übergeben werden kann, also frei von einem bestehenden, durch Sie nicht zu übernehmenden Mietverhältnis, können Sie vom Vertag zurücktreten. Alle Kosten trägt in dem Falle der Verkäufer. Sie könnten den Kaufpreis zahlen und eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sobald Sie im Grundbuch als Eigentümer und damit berechtigter Eigentümer eingetragen sind; nur steht nicht fest, ob der Mieter klaglos weicht! Unter der Androhung des für den Verkäufer doch recht teuren Rücktritts vom Kaufvretrag - hier sind z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen für ein nicht in Anspruch genommenes aber unterzeichnetes Darlehen ebenso einzubeziehen wie alle übrigen Kosten die Ihnen im Vertrauen auf den Kaufvertrtag entstanden sind, sollten Sie zunächst versuchen, einen angemessenen Minderungsbetrag in Höhe von 15 % der Kaufpreissumme heraus zu handeln.

Hallo,
die Bank wusste nichts von Käufern.
Auch nicht davon, das schon ein Vertrag existierte.
Wir sind einem Betrueger aufgesessen.
Als wir durch einen Zufall (man sollte sich immer das komplette Grundbuch zuschicken lassen und sich nicht auf den Notar des Verkäufers verlassen!)
erfahren hatten, das es der Bank gehoerte,war es schon zu spaet.
Wir mussten also mit der Bank verhandeln und nicht mit dem Verkäufer.
Dieser verschwand dann mit unserer Anzahlung und wart nimmer gesehen.Lehrgeld bezahlt!!
Wir haben uns 2 Jahre mit der Bank „geschlagen“.
Draufgezahlt haben wir allemale.
Deswegen mein dringender Rat:
eigenen Notar suchen und bitte bitte das komplette(!!!) Grundbuch anfordern.

Hi Rüdiger,

wieso forder der Verwalter von Dir schon das Hausgeld ein ? Ich dacht Du Vorbeitzer ist noch gar nicht ausgezogen ?
Erst ab dem Zeitpunkt, eo Du auch wirklich Eigentümer bist, musst Du auch das Hausgeld bezahlen.

Hm, Du musst Deinen Schaden natürilch auch nachweisen können, z.B. in dem Du Zinsen und Miete für den Zeitraum bezahlen musst.

Beim Mieter musst Du prüfen, ob er die Kündigung wirlich erhalten hat, ansonsten gelten die übliche Fristen zur Kündigung wegen Eigenutzung.
Aber immerhin bekommst Du dafür Miete, die aber wiederum eventuell Deinen Schaden mindern.

Also alles nicht ganz so einfach …

Viele Grüße
Michael

Danke für den Tip. Ich hoffe Ihr habt den Verlust weggesteckt und habt noch viel Spaß mit dem Haus!
Gruß