Eigentumswohnung-Kaufvertrag

Hallo.
Ich habe vor einigen Tagen bereits einen Bericht geschrieben, das ich gerne meine Eigentumswohnung ohne Makler verkaufen würde. Nach vielen tollen Tips die ich hier und auch von Bekannten und Freunden erhalten habe, habe ich den Maklervertrag gekündigt. Jedoch bereitet mir der Kaufvertrag Kopfzerbrechen. Ich habe den Notar angerufen der die Beurkundung für unsere Wohnung vorgenommen hatte und habe dort erfahren, dass der Vertrag die Personalien beider beteiligten Seiten, Kaufpreis, Übergabezustand der Wohnung, Fälligkeit des Kaufpreises usw. enthalten muß. Was ich nicht wusste ist man eine Finanzierungsabsicherung braucht. Was logisch ist, aber man als Laie nicht wissen kann. Kennt jemand einen Link für Eigentumswohnung-Kaufverträge o.ä.? Vielen Dank. Gruß

Was ich nicht wusste ist man
eine Finanzierungsabsicherung braucht.

Für den Kaufvertrag ist diese nicht notwendig. Für den Verkäufer ist es sinnvoll, wenn er sich vom Käufer eine Finanzierungsbestätigung vorlegen lößt.

wenn man sich mit dem prozedere beim immobilienkauf und verkauf unsicher ist, empfehle ich immer einen fachmann heranzuziehen. hier geht es meist um viel geld und es gibt zahlreiche dinge die man falsch machen kann, da machen ein paar prozent für den makler wenig aus, zumal dieser auch erfahrener im verhandeln ist und meist einen besseren preis erzielen kann.

die frage nach dem kaufvertrag ist seltsam! das ist die aufgabe des notars hier einen rechtssicher vertrag vorzulegen und dafür haftet er auch. jedoch sollte man ihm einige dinge sagen, welche einem wichtig sind:
• die wohnung sollte nicht vor bezahlung übergeben werden und ein gewährleistungsausschluss vereinbart werden. mängel die bekannt sind immer dem käufer nennen und wenn erheblich in den vertrag aufnehmen. so gibt es später keinen streit.
• eine finanzierungsbestätigung einer seriösen bank sollt grundbedingung sein, wenn der käufer bar bezahlt, eine bankbestätigung über das geld.
• bei finanzierung erfolgt die bezahlung je nach auszahlung der bank. der käufer soll hier rückfragen. in der regel 4 bis 6 wochen nach vertragstermin. es gibt aber auch käufer, die das geld bar haben und schneller bezahlen oder gleich beim termin mitbringen, was eine gefahr für den käufer beinhaltet, da nicht sofort eine auflassungsvormerkung vorliegt.
grüße
Thilo Rose - Immobilienberater
http://www.hausundharmonie.de

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Deinen Makler zu kündigen war erst mal richtig. Es gefällt dem Käufer besser, wenn er kein Maklerhonorar bezahlen muss. Es handelt sich meistens um 5 % oder mehr und das Geld kannst Du selbst einstecken.

Zum Kaufvertrag. Du kannst einen Notar beauftragen einen Kaufvertragsentwurf zu fertigen. Zu dem Termin mußt Du dann natürlich die Daten der Käufer nachliefern. Ich kenne keinen Notar, der keinen Blankovertrag fertigt. Achtung aufpassen. Der Entwurf ist kostenpflichtig. Meistens wird die Entwurfsgebühr nicht in Rechnung gestellt, wenn eine Beurkundung erfolgt.

Der Notar wird Dich ausgiebig beraten. Hinweise findest Du auch bei der Notarkammer. Ich empfehle dem Verkäufer nachfolgende Regelungen:

Kaufpreisabwicklung über Notarkonto
Mängelhaftung ausgeschlossen, gekauft, so wie besichtigt
Übergabetag am Tag des Geldeinganges beim Notar
Übergabe im besenreinen Zustand und beräumt

Viel Erfolg.

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