Ich habe meiner Tochter eine Eig. Whng.im Jahre 2004 gekauft und seit 2008 lebe ich in Trennung von meinen Mann. Sie ist nicht seine Tochter. Jetzt bei ZUgewinnausgleich und Endvormögen behaptet mein Mann dass die Wohnung miteinbezogen wird. Ist das korrekt? Meine Tochter ist allienige Eigentümerin der Wohnung und ich habe ach kein Niessbrauch.Darf er das behaupten und vor allem muss meine Tochter irgendwelche Auskünfte geben . Sie ist 31 Jahre alt.
Moin
Darf er das behaupten und vor allem muss meine
Tochter irgendwelche Auskünfte geben .
Deine Tochter ist da total aus dem Schneider; ihr gehört die Bude und sie braucht keinerlei Antworten auf irgendwelche diesbez. Fragen zu geben.
Etwas Anderes ist es bei dir: Du hast in der Zeit der Ehe etwas gekauft, undzwar nicht nur ein Handtäschchen, sondern eine Immobilie. Aus der Zugewinn-Nummer kommst d u deshalb wohl nicht so einfach raus.
Frag deinen Anwalt deswegen. Ihr habt ja vermutlich jeder einen, wenn ihr euch scheiden lasst.
Gruß,
Branden
Vielen dank fuer die schnelle Antwort. Ich habe nur ein Teil bezahlt bzw. eine Schenkung in Form von Geldgegen -macht 1/3 des Wertes. Also muss ich wohl damit leben dass dieser Betrag zu meinen Endvermögen dazu gerechnet ist. Ich habe gedacht dass die Immobilien die nicht während der Trennung noch dazu zählen aber nicht das vas vorher war da es keine böse Manipulation war. Ich habe natürlich meinen Anwalt und werde mich genau erkundigen. Danke Manhel
Hallo Branden,
Du hast in der Zeit der Ehe
etwas gekauft, undzwar nicht nur ein Handtäschchen, sondern
eine Immobilie.
daher gehe ich auch mal davon aus, dass das Einverständnis des Partners vorlag.
Aus der Zugewinn-Nummer kommst d u deshalb
wohl nicht so einfach raus.
Kommt drauf an:
§ 1375
(3) Der Betrag der Vermögensminderung wird dem Endvermögen nicht hinzugerechnet, wenn sie mindestens zehn Jahre vor Beendigung des Güterstands eingetreten ist oder wenn der andere Ehegatte mit der unentgeltlichen Zuwendung oder der Verschwendung einverstanden gewesen ist.
Aber hier kann wirklich nur ein Anwalt weiterhelfen.
Liebe Sonntagsgrüße
Kathleen
Hallo Grußlose,
Jetzt bei ZUgewinnausgleich und
Endvormögen behaptet mein Mann dass die Wohnung miteinbezogen
wird. Ist das korrekt?
wenn es um solche Objekte bzw. Werte geht, solltest Du tunlichst nicht auf Meinungen von Forumsnutzern hören (auch wenn sie hier oft sehr gut sind). Das ist eine Sache für einen Fachanwalt!
Das Geld ist sicher seeeehr gut angelegt.
Gandalf
daher gehe ich auch mal davon aus, dass das Einverständnis des
Partners vorlag.
Du weißt aber schon, dass auch Frauen seit einigen Jahren Geldgeschäfte von größerem Umfang tätigen dürfen?
Hallo Ann,
daher gehe ich auch mal davon aus, dass das Einverständnis des
Partners vorlag.Du weißt aber schon, dass auch Frauen seit einigen Jahren
Geldgeschäfte von größerem Umfang tätigen dürfen?
hier ging es vermutlich eher darum:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html
Der gilt auch für Männer.
Allerdings wissen wir ja alle nicht, ob das das ganze Vermögen der Frau war.
Gruß, Karin
Du weißt aber schon, dass auch Frauen seit einigen Jahren
Geldgeschäfte von größerem Umfang tätigen dürfen?
Hm, man könnte bei einer Ehe wenigstens erwarten:
„Ach Schatz, ich wollte Dich darüber in Kenntnis setzen, dass ich meiner [nicht Deiner] Tochter mal eben 75.000 Euro [genaue Summe unbekannt] von unserem gemeinsamen Vermögen [ist nun einmal so, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde] geschenkt habe - ist doch kein Problem für Dich, oder?“
Liebe Grüße
Kathleen
Nun, wir pflegen Eigentumswohnungen nur in gegenseitigem Einvernehmen zu verschenken. Aber wir sind ja auch nicht verheiratet.
Ernst beiseite: Wenn die Mutter schon vor der Ehe genügend Kohle an den Hacken hatte, muss sie ihren Gatten noch nicht mal informieren, denke ich. Oder?
Gruß
Ann da Càva
Ernst beiseite: Wenn die Mutter schon vor der Ehe genügend
Kohle an den Hacken hatte, muss sie ihren Gatten noch nicht
mal informieren, denke ich. Oder?
dann wäre dieses Geld aber auch kein Bestandteil des Endvermögens, was als Berechnungsgrundlage für den Zugewinnausgleich dient, sondern Anfangsvermögen - und das geht den Ex wirklich nichts an.
Sonnige Grüße
Kathleen