Hallo Zusammen,
das ist meine erste Anfrage bei wer-weiss-was und ich hoffe ich formuliere diesemal alles richtig (Danke an den Moderator für seinen Hinweis)
Eigentümer A ist seit einem Jahr Wohnungs-Eigentümer in einem 5 Familienhaus. Im
Laufe des vergangenen Jahres wurde eine Wohnung in diesem Haus
von Eigentümer B gekauft, der diese Wohnung auch seither
umgebaut. Unter der Wohnung von Eigentümer B liegt der Keller von Eigentümer A.
Aus der Wohnung von Eigentümer B verlaufen - bereits seit dem
Kauf Wohnung der Wohnung von Eigentümer A- mehrere Überputz-Leitungen durch
Keller (Abwasser, ISDN). Diese Leitungen können als
unprofessionell verlegt beschrieben werden. Im Laufe der
Renovierungen wurden diese auch gekappt und liegen als tote
Leitungen jetzt im Keller von Eigentümer A.
Frage 1) Wer - wenn überhaupt - muß diese toten Leitungen
entfernen?
Ausserdem wurde von Eigentümer B der Wunsch geäußert eine neue
Abwasserleitung und ein neues Fernsehkabel von einem anderen
Ort durch den Keller von Eigentümer A zu führen, sprich ein neuer
Durchbruch wäre erforderlich.
Frage 2) Muss Eigentümer A dem zustimmen?
Eigentümer A nutzt seinen Keller zum einen zum Lagern von teuren
Möbeln und zum anderen als Werkstatt. Eigentümer A macht sich Sorgen,
dass a) z.B. durch einen Wasserschaden an den Leitungen die
Möbel beschädigt werden und zum anderen durch sein werkeln
im Keller vielleicht die Leitungen schaden nehmen könnten.
Frage 3a) Im Falle eines Wasserschadens durch die
Abwasserleitungen, wer haftet für den Schaden an den Möbeln,
wer muß für die Reperatur aufkommen, die
Eigentümergemeinschaft, Eigentümer B oder Eigentümer A als Besitzer des Kellers?
Frage 3b) Im Falle eines unbeabsichtigten Beschädigens der -
vielleicht neu verlegten - Leitungen durch Eigentümer A, wer muss
dafür haften? Eigentümer A als Verursacher oder Eigentümer B als
Nutznießer?
Frage 4) Ganz allgemein: Kann Eigentümer A jederzeit die Benutzung
bereits (unfachmännisch) verlegter Leitungen in seinem Keller
den Zuspruch entziehen und den Rückbau fordern oder gibt es
in diesem Fall sowas wie Bestandschutz?
Frage 5) Kann der Eigentümer B, falls Eigentümer A den Zuspruch zu
neuen Leitungen nicht gibt, die alten Leitungen weiter nutzen
oder (ggf fachmännisch) erneuern auch ohne das Einverständnis von Eigentümer A?
Wichtig für alle Fragen: In der Wohnung von Eigentümer B gibt
es auch an anderen Orten, unabhängig von den Leitungen bei Eigentümer A
im Keller, bereits Zu- und Abwasserleitungen, er wäre also
nicht unbedingt auf die Leitungen im Keller
von Eigentümer A angewiesen.
Vielen Dank für den Gedankenaustausch schon im Vorraus,
ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt und nix
Wichtiges vergessen.
Grüße
Rainer