Eigentumswohnung Mangel im Nachhinein

wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und im Nachhinein festgestellt, dass Waschbecken kaputt sind, die Duschamartur fehlt und es keine Steckdose in Bad und Dusche gibt um sich zu fönen oder rasieren :frowning:
Bei einem Mietvertrag wäre das wohl ein Reklamationsgrund, aber kann ich auch gegen die vorigen Eigentümer etwas machen ?
Bei der Wohnungsübergabe gab es kein Licht im Bad …alles dunkel …

LG

Hallo,

wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und im Nachhinein festgestellt, dass Waschbecken kaputt sind, die Duschamartur fehlt und es keine Steckdose in Bad und Dusche gibt um sich zu fönen oder rasieren :frowning:
Bei einem Mietvertrag wäre das wohl ein Reklamationsgrund,

Wenn diese Mängel bei Besichtigung/Unterzeichnung des Mietvertrages schon bestanden, eher nicht. Wohnungskäufer sind noch weniger geschützt.

aber kann ich auch gegen die vorigen Eigentümer etwas machen ?
Bei der Wohnungsübergabe gab es kein Licht im Bad …alles dunkel …

Dann wurde die sprichwörtliche Katze im Sack gekauft. Da wird man jetzt nicht mehr viel machen können, wenn nichts Konkretes im Kaufvertrag vereinbart worden ist. Ansonsten wird hier gelten Gekauft wie gesehen.

Grüße

Hallo, diese Mängel können nicht beanstandet werden. Im Bad keine Steckdose muss nicht sein, Waschbecken kaputt - okay würde ich versuchen mit dem Verkäufer zu reden. Und eine fehlende Duscharmatur ist kein Grund zu reklamieren. Meisten benutzt jeder seine eigene, d.h. wenn ich irgendwo einziehe, dann möchte ich alles schön machen und nicht die Dinge vom Voreigentümer haben. Also kaputtes Waschbecken wäre ein Gespräch wert. Aber verspricht dir nicht so viel davon. Alles Gute. Gruß Uli

wir haben eine Eigentumswohnung gekauft und im Nachhinein festgestellt, dass Waschbecken kaputt sind, die Duschamartur fehlt und es keine Steckdose in Bad und Dusche gibt um sich zu fönen oder rasieren :frowning:

Und das wurde bei der Besichtigung vor dem Kauf nicht bemerkt ?

aber kann ich auch gegen die vorigen Eigentümer etwas machen ?

Nein. Du hast gesehen, was Du gekauft hast, wenn es Dir hinterher nicht mehr gefällt, kann der Verkäufer nichts dafür.

Bei der Wohnungsübergabe gab es kein Licht im Bad …alles dunkel …

Dann hätte ich die Übergabe abgeborchen und erst dann fortgesetzt, wenn ich im Bad etwas sehen kann.

Für eigene Nachlässigkeiten kann man nicht Dritte verantwortlich machen.

Das ist, wenn ich das mal so sagen darf, DUMM GELAUFEN.
Ich kann doch keine Wohnung kaufen und im Nachhinein sagen, "ach nee gefällt mit doch nicht ".
Aber jetzt mal unpolemisch: Man muß unterscheiden zwischen „offensichtlichen“ und „versteckten“ Mängeln.
Die fehlenden Steckdosen und die fehlende Duscharmatur waren ja ohne Probleme zu erkennen und mit einer Taschenlampe hätte man auch das defekte Waschbecken gesehen. Wenn Du keine Licht dabei hast, ist das Dein Problem und Du mußt dafür sorgen, dass man alle „offensichtlichen“ Mängel auch sehen kann. Da bekommst Du bei keinem Gericht Recht.

Im Gegensatz dazu gibt es „versteckte“ Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind. Ist z.B. eine Wasserleitung undicht und der Verkäufer klebt sie mit Isolierband, veschweigt den Mangel also. Wenn dann die Leitung wieder leckt, muß der Verkäufer dafür haften.

Also: Pech gehabt.

Die fehlenden Steckdosen und die fehlende Duscharmatur waren
ja ohne Probleme zu erkennen und mit einer Taschenlampe hätte
man auch das defekte Waschbecken gesehen. Wenn Du keine Licht
dabei hast, ist das Dein Problem

Wobei sich schon die Frage stellt, warum in der Bude kein Licht war bzw. warum das niemanden gewundert hat. Daß bei einem Neubau der Strom noch nicht geschaltet ist, ist ja naheliegend, aber bei einer gebrauchten Immobilie…? Der Vorbesitzer wird dort doch auch nicht im Dunkeln gehaust haben.

1 Like

Hallo,

Bei der Wohnungsübergabe gab es kein Licht im Bad … alles** :dunkel …**

Klar, ist es immer, wenn man sich hat über den Tisch ziehen lassen und nicht aufgepasst hat:wink:
Den Vertrag hast du auch beim Notar „im Dunklen“ unterschrieben?

Gruß:
Manni

Wurde der Käufer denn gezwungen, eine Immobilie zu kaufen, die er im Dunkeln besichtigen musste? Wenn ihn das störte, hätte er halt den Mund aufgemacht. Wenn ihm das nicht zusagt, eine Wohnung zu kaufen, die er nur im Dunkeln gesehen hat, dann kauft er sie halt nicht. So einfach ist das. Außerdem gibt es ja auch noch tragbare, batteriebetriebene Lampen, die ich immer bei einer Besichtigung dabei habe (man lernt halt von einer zur nächsten Besichtigung immer dazu).

Im Kaufvertrag, der immer über einen Notar abgeschlossen wird, vereinbaren Verkäufer und Käufer einen Gewährleitungsausschluss.  Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für Schäden aufkomnmen muss, die nach der Kaufabwicklung ans Licht kommen.Trotz Gewährleistungsausschluss kann ein Verkäufer sich absichern, indem er dem Verkäufer Fragen stellt und diese mit den Antworten schriftlich im Vertrag festhalten lässt. Lesen Sie ihren Vertrag nach! juliuszwo

Moin,

Bei der Wohnungsübergabe gab es kein Licht im Bad …alles
dunkel …

böse gesagt, so Dunkel wie Dein Vertrauen.

Wie kann man nur so vertrauensselig sein bei Investitionen solcher Summen?!

Gandalf

P.S.
Die übliche Prozedur ist, gekauft wie gesehen, wenn Du nichts gesehen hast, Pech gehabt.

P.P.S.
das möge potentiellen Käufern für die Zukunft ein warnend Beispiel sein.

Wegen einer fehlenden Steckdose kann man nicht reklamieren … Wenn nachgewiesen werden könnte, dass der Mangel am Waschbecken absichtlich verschwiegen worden wäre und das Licht deshalb abgeschaltet gewesen wäre um den Käufer zu täuschen… könnte man reklamieren … aber wie will man das nachweisen?

Hallo,

die Rechtslage ist bei einer gebrauchten Wohnung eindeutig: gesehen wie gekauft.

Allerdings war das Bad ja dunkel, als ihr die Wohnungsabnahme gemacht habt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Mängel bei früheren Besichtigungen, die ihr gemacht habt, bevor ihr die Wohnung gekauft habt, schon vorhanden waren oder nicht.

Waren die Mängel früher schon da und hättet ihr sie wahrnehmen können, dann habt ihr rechtlich betrachtet keinen Anspruch. Da gilt gesehen wie gekauft.
 Waren die Mängel bei früheren Besichtigungen nicht vorhanden und sind plötzlich jetzt vorhanden, dann wäre das „dunkle Bad“ bei der Wohnungsabnahme allerdings eine arglistige Täuschung und dies ist nicht rechtens.
Problem: die Beweislast liegt beim Käufer. Wenn ihr Fotos von einer Wohnungsbesichtigung habt, die ein mängelfreies Bad zeigen und auf dem Abnahmeprotokoll der Wohnungsübergabe festgehalten ist, dass das Bad wegen Dunkelheit nicht besichtigt werden konnte, dann lässt sich daraus ein Anspruch auf Mängelbeseitigung „stricken“.  Allerdings ist dann immer noch nicht bewiesen, dass die Mängel vom Verkäufer verursacht wurden und nicht von Euch.

Vorschlag: Ein freundliches Schreiben an den Verkäufer mit Fotos von den Mängeln im Bad und dazu der Hinweis, dass Euch in bisherigen Besichtigungen diese Mängel nicht aufgefallen sind. Dann versuchen, auf gutem Wege eine Mängelbehebung auszuhandeln. Viel Erfolg!

Abgesehen davon, dass man keine Immobilie „im Dunkeln“ kaufen sollte,
kommt es darauf an was im Kaufvertrag steht.
Eine Steckdose muss z.B. nicht unbedingt vorhanden sein.
Die Duscharmatur eigentlich schon denn sonst ist Duschen ja nicht möglich,
und ein kaputtes Waschbecken ?
Ist es denn funktionsfähig oder läuft Wasser raus ?
Und was steht über Mängel (sichtbare + versteckte) im Kaufvertrag ?
Erst dann kann man Ersatz fordern.
Grüße
Aira92

Hallo!

Also es geht bei sowas einfach darum, was Vertragsinhalt ist.

Gruß
Tom

1 Like

ich danke euch erst einmal für die zahlreichen Antworten :smile:
Es ging mir nur darum ob ich ein Anrecht auf Magelbeseitigung habe.
Ärger muß ich nicht haben und nein ich habe den Kaufvertrag natürlich nicht im Dunklen unterschrieben :wink:
Bei der Wohnungsbesichtigung war alles ok (fehlende Steckdose im Bad haben wir nicht bemerkt). Die Waschbecken waren in Ordnung… aber was solls … Ist nun alles uns und wir machen uns es nett.
Ist nur schade das man es nicht sagt wenn einem beim Umzug was kaputt geht … stattdessen alles dunkel machen war einfach nur nicht nett.

LG