Eigentumswohnung nach der Trennung

Guten Tag,

A heiratet am 01.03.2010 und 3 tage später unterschreibt beim Notar den Kaufvertrag einer Wohnung (Preis 100.000€), der Kaufvertrag läuft auf den Namen vom A und im Grundbuch ist nur A eingetragen, die Finanzierung (lz 5Jahre) läuft auch auf Namen des A, Eltern vom A haben 2/3 des Preises der Wohnung übernommen (in bar an A gegeben) und der Eigenkapital vom A betrug damals ca. 18000€.
Meine Frage: Welche ansprüche hat B im Falle einer Scheidung???

MfG

A

Meine Frage: Welche ansprüche hat B im Falle einer
Scheidung???

Meine Frage: Wer ist B?

Gruß
Pandus

A-Ehemann
B-Ehefrau

Unterstellt, A und B sind im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, stellt sich mir der Fall so dar:

Das Eigenkapital des A dürfte vor der Eheschließung bereits auf seinem Konto gewesen sein, ist also seinem Anfangsvermögen zuzurechnen.

Das Kapital seiner Eltern ebenso, wenn es vorehelich an A geflossen ist. Auch können Schenkungen zurückgefordert werden, wenn die Geschäftsgrundlage, eine fortdauernde Ehe, entfällt. (BGH XII ZR 189/06)

Die Finanzierung fällt als Verbindlichkeit in die Zugewinnberechnung des A ein.

Demnach dürften insgesamt keine Ansprüche der B aus dem Immobilienbesitz des A bestehen.

HTH

G imager761