Hallo zusammen,
man stelle sich mal folgenden erfundenen Fall vor: ein Wohnungseigentümer hat nach dem Auszug seines lezten Mieters seine Wohnung nicht weiter vermietet, weil er noch einiges renovieren muss. Aus zeitl. Gründen kommt er erst ca. 6 Monate später dazu und entdeckt beim Betreten seiner Wohnung eine aufgeschlagene Badezimmerwand (von Decke bis Boden) und abgerissene Kacheln an der Badewanne, weil ein dahinterliegendes Hauptwasserrohr repariert werden musste. Das verrostete Rohrteil wurde durch ein neues ersetzt, das verrostete Rohrteil auf den Balkonboden gelegt, wo es dort Rostflecken verursachte. Er stellt weitere Schäden an seinem Eigentum fest.
Der Wohnungseigentümer ist vorab weder von der neuen Hausverwaltung (seit ca. 1,5 J.) noch vom Hausmeister informiert worden.
-
Frage: Hat die Hausverwaltung die Pflicht, den Wohnungseigentümer zu informieren? Auch wenn dieser 200 km entfernt wohnt?
-
Frage: Wer kommt für den Schaden des Balkonbodens auf (Rostflecken)?
Die angerufene Hausverwaltung informiert den Eigentümer nur knapp, dass sie auch nicht wisse, was genau in der Wohnung gemacht werden muss und verweist auf den Hausmeister. Der ist nur selten per handy erreichbar und erklärt, dass die restl. Reparatur demnächst gemacht wird. Wann genau wisse er nicht.
Ein paar Monate später: 2. Versuch des Eigentümers, seine Wohnung zu renovieren. Wieder vergeblich, da im Bad keinerlei Fortschritte zu erkennen sind. Keinerlei Infos durch Hausmeister oder Hausverwaltung.
Weitere Renovierungs-Versuche des Eigentümers scheitern. Zwischenzeitlich wurde das Wasser abgestellt. Wohnung ist unbewohnbar. Hausmeister nicht erreichbar.
Frage 3: Kann der Eigentümer während seiner Zeit in der Stadt auf Kosten der Eigentümergemeinschaft in einem preiswerten Hotel übernachten? Welche Schritte/Verfahren/Fristen muss er einhalten?
Frage 4: Der Meitausfall beträgt mittlerweile 12 Monate, da bis zum aktuellen Zeitpunkt das Bad weiterhin nicht benutzbar ist. Wer erstattet ihm den Mietausfall?
Frage 5: Der Eigentümer ist mit der Zahlung des Hausgeldes in Verzug. Muss er das monatliche Hausgeld selber bezahlen, auch wenn er den Mietausfall nicht selber verschuldet hat?
Frage 6: Der Eigentümer erkennt keinerlei Anstrengungen seitens Hausverwaltung, Hausmeister oder Handwerker, den Schaden im Bad zu beheben. Kann er die Instandsetzung selber in Auftrag geben? Welche Fristen/Bedingungen/Vorgehensweisen muss er einhalten, um seine Kosten erstattet zu bekommen?
Frage 7: Der Eigentümer will die Wohnung zum Semsterbeginn vermieten, da zahlreiche Studenten Zimmer suchen. Was kann er tun, um den Termin 1.Oktober einzuhalten?
Dieser fiktive Fall dürfte interessant sein, sodass ich mich auf rege Diskussions-Beiträge freue.