Hallo ich habe 2009 eine Eigentumswohnung gekauft. 2010 gab es eine neue Küche für die Wohnung. Ich möchte die Wohnung ab 2014 vermieten. Kann ich die Küche im Wert von über 6000Euro absetzen?
Hallo,
Sorry, aber mit Steuererklaerungen kenn ich mich nicht aus
Lisa
Nein, das geht nicht, schliesslich hat die Küche auch einen Wertverlust. Das geht immer nur im dem Jahr wo die Wohnung auch vermietet wurde.
hallo,
nein.
saludos, borito
Hallo,
kann ich Dir leider nicht beantworten, bitte die Frage im Abteil Steuern an einen Experten stellen.
MfG P. Kunze
Die Kosten für eine Einbauküche, die dem Mieter zur Verfügung gestellt wird, können steuerlich abgesetzt werden. Allerdings nicht in einer Summe, sondern auf die Nutzungsdauer. Dafür gibt es ganz spezielle AfA-Tabellen. Bei bereitgestellten Möbeln sind dies 10 Jahre.
Es empfiehlt sich die Erstellung einer Anlage, z. B. mittels des Programmes Excel. Hier können Sie übersichtlich Kosten, anteilige Abschreibung und Restwert ermitteln. Die Anlage können Sie dann bei Abgabe der Steuererklärung zusammen mit der Rechnung einreichen.
Aber bitte bedenken, dass in jedem Jahr nur vom Restwert 1/10 als Berechnungsgrundlage eingesetzt werden kann. D.h.:
- Jahr = 6.000€ : 10 = 600€
- Jahr = 5.400€ : 9 = 600€ usw.
Die AfA-Tabelle kann man aus dem Internet runterladen.
Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.
Nachtrag:
Bitte beachten, dass die Abschreibung der Küche im Jahr des Kaufes monatsgenau erfolgen muss, d.h. es kommen nur die Monate vom Kaufmonat bis Ende des Jahres zur Abschreibung.
Daraus ergeben sich dann andere Summen als in meiner ersten Antwort beschrieben.
6.000 : 10 = 600€, diese 600€ : 12 x Restmonate des Jahres. Die Summe, die dabei herauskommt, vom Gesamtpreis der Kaufsumme abziehen, dann weiter vorgehen wie in der ersten Antwort beschrieben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber ist deses auch möglich wenn ich die Küche jetzt schon ca.3 Jahre benutzt habe?
Die Küche ist praktisch neuwertig…
In dem Fall können Sie nur noch die letzten 7 Jahre von den insgesamt 10 Jahren der Abschreibungsfrist nutzen. Denn abschreiben kann man nur dann, wenn man Anschaffungen für andere, in diesem Fall für einen Mieter, zur Verfügung stellt.
Mit Hilfe einer Excel-Tabelle, wie angeraten, können Sie sich ausrechnen, wie hoch der Restwert nach 3 Jahren Eigennutzung noch ist.