Hallo, 2 Eigentümer wollen einen Ofen, Paterre und 3. Stock. Eigentümer aus 3. Stock hat eine Sohle in den Schornstein gebaut, so dass der Eigentümer Paterre keinen Ofen normal anschließen kann. Eigentümer 3. Stock verweigert jegliche Zusammenarbeit um gemeinsam einen Ofen einzubauen. Was kann Eigentümer Paterre da machen?
Ohne allstimmigen Beschluß können Sie das Heizungssystem der WEG nicht verändern!
Hallo, ich hoffe, ich habe es richtig verstanden. Erst einmal muss der Ofen genehmigt werden von der Verwaltung bzw. allen anderen Eigentümern. Dann hätte eine Befragung der Eigentümer stattfinden müssen, die am gleichen Kamin hängen. Wenn die dann ablehnen, geht gar nichts mehr. Aber sie hätten vorher zumindest die Wahl. Später geht es nur, wenn alle den Schornstein belegen können. Wenn also einer einfach macht - ohne Rücksprache - dann haben alle anderen schlechte Karten. In ihrem Fall würde ich sagen, dass das genau besprochen wird und notfalls geklagt werden sollte. Die Verwaltung sollte einbezogen werden und auch alle Eigentümer. Aber man kann eben nicht einmal nein sagen und dann - wenn der andere schon hat - ja sagen. Das geht nicht. Der Schornstein ist dann belegt. Aber im Nachhinein kann man - alle - sich doch noch einigen. Wenigstens versuchen. Viel Glück. Gruß Uli
Hallo,
erstmal vielen Dank für die super schnelle Antwort. Das ganze ist ein bisschen kompliziert. Das Haus besteht aus 3 Eigentümern. Unsere Familie ist als letztes eingezogen. Eigentümer 3. Stock hatte schon eine Genehmigung von den vorherigen Eigentümern, so dass sie unsere Zustimmung nicht mehr benötigte. Sie war auch zunächst nicht bereit mit uns zusammen zu arbeiten. Nach längerem hin und her haben wir jetzt die Zustimmung von Eigentümer 3. Stock, dem anderen Eigentümer sowieso und auch der Verwaltung. Leider hat Eigentümer 3.Stock zwischenzeitlich eine Sohle im Schornstein einbauen lassen, so dass für uns ein problemloser Einbau nicht möglich ist. Da der Ofen jedoch bisher vom 3. Stock noch nicht eingebaut wurde, haben wir vorgeschlagen über denselben Ofenbauer unseren Ofen zu kaufen und einbauen zu lassen. Leider nennt Stockwerk 3 uns ihren Ofenbauer nicht. Bevor wir es auf eine Klage ankommen lassen, würde ich gern nochmal eine andere Meinung hören. Haben Sie noch eine Idee?
Herzlichen Gruß
Birgit
Hallo noch einmal, vom vorherigen Eigentümer die Genehmigung zu erhalten und nicht zu bauen, genügt nicht. Die jetzigen Eigentümer sind maßgebend. Alle müssen einverstanden sein und die Chance erhalten, das selber oder gleiche zu tun. Hier hilft glaube ich nur noch ein sehr nettes Gespräch mit dem Eigentümer. Frage: Ist das ganze über den Ofenbauer denn auch vom Schornsteinfeger genehmigt. Denn das ist maßgebend. Und wenn der Eigentümer nicht reden will und sich quer stellt, dann hilft nur noch Härte. Also viel Glück. Gruß Uli
Hallo!
Ich kann leider nicht weiterhelfen.
zu klären ist: -War Einbau von Sohle in Kamin durch den oberen Wohnungseigentümer rechtens? WEnn nein, kann dadurch Druck auf den oberen Eigentümer ausgeübt werden. Aber Achtung: nicht das ganzer Aufwand umsonst ist: Öfen müssen genehmigt werden. Am Besten vorher klären, ob vorhandener Kaminzug dazu ausgelegt ist.
Ansonsten ist der Einbau ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer nicht möglich.
Hallo,
Wann wurde denn der kamin im 3. Stock eingebaut? Wohnten sie schon in der wohnung. Gab es einen eigentümerbescluss?
Hallo,
ich weiß es leider nicht. Könnte nur raten einen Kaminbauer mit Erfahrung oder einen Architekten zu fragen, da es hier um Baurecht geht.
Unklar wäre für mich auch ob diese Bodenplatte überhaupt eingesetzt werden durfte. Hierzu hat es sicher eine Baugenehmigung und eine Abnahme durch den Schornsteinfeger bedurft.
Wie wird denn eine Reinigung des Restes aus dem Schornstein erfolgen - es gibt ja dann keinen Revisionsschacht bzw. Fuchs mehr.
Grüsse,
Angela
Kann ich leider nicht beantworten.Ich verstehe allerdings nicht, wie ein Eigentümer ohne Genehmigung einfach in die Konstruktion eines Schornsteins eingreifen kann. Gibt es einen Verwalter, den man lfrlagen kann? Eine Eigentümergemeinschaft? juliuszwo