Ich habe eine Eigentumswohnung durch eine Zwangsversteigerung gekauft.Nun mußte ich feststellen,das kein Schornstein frei ist.Zwei sind über dem Dach abgebaut in einem liegen Leitungen der Vierte ist schon belegt.An diesem vierten Schornstein war von dieser Wohnung ein Gasdurchlauferhitzer angeschlossen.Da die Wohnung durch die Zwangsversteigerung drei Jahre leerstand haben die anderen Eigentümer beschlossen,eine andere Wohnung an diesen vierten Schornstein anzuschließen .Und den Schornstein in dieser Wohnung zuzumauern.Ist so etwas überhaupt erlaubt so einen Beschluss zu fassen .Wie gesagt Eigentümer war vielleicht nicht zu erreichen wegen der Zwangsversteigerung.Habe ich ein Recht auf einen funktionsfähigen Schornstein?Wer muß die Kosten für eine Schornsteinreparatur tragen? Danke und Gruß M.Tesmer
Hallo,
der Anspruch auf Freigabe des Kamins besteht gegenüber der WEG. Hier sollte auch der zuständige Kaminfegermeister eingeschaltet werden.
Gruss Günter
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