Eigentumswohnung Probleme mit dem Verwalter

Ich habe den begründeten Verdacht, dass eine von dem Verwalter meiner Eigentumswohnung beauftragte Firma nicht seriös ist. Kann ich von meinem Verwalter verlangen, dass er mir Name und Anschrift dieser Firma nennt?

Hallo guni1075,

ich sehe das so: Sie haben ein Einsichtsrecht in den Geschäftsräumen des Verwalters, auf Ihre Kosten können Sie sich auch Kopien fertigen lassen.
Ein Anspruch auf Auskunft zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan steht aber nur allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Nur wenn diese davon keinen Gebrauch machen besteht ein Anspruch des Einzelnen.

Ich denke, jeder seriöse Verwalter wird hier freiwillig Auskunft geben, es liegt doch wohl im Interesse aller - auch des Verwalters -, dass evtl. Schaden abgewendet wird.

Robert

Hallo Robert,

vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort. Bin totaler Neuling bei „wer-weiss-was“. Bin überrascht wie gut das alles hier so funktioniert.

Nochmals zu meinem Thema. Ich habe mir das schon so vorgestellt. War mir halt nicht ganz sicher.

Eine Zusatzfrage hätte ich noch: Auf was beruht dieses Einsichtsrecht? Auf irgendeinem Gesetz oder ist das zwischen Verwalter und den Eigentümern in einem Vertrag festgelegt.

Noch eine letzte Frage: Sollte ich noch eine Auskunft benötigen, wie komme ich an Sie heran ? Wieder über „wer-weiss-was“ oder gibt es einen direkten Weg?

guni1075

Hallo guni1075,

ich bin schon seit fast 10 Jahren dabei und finde die Idee gut. Sicher steht irgendwo im www eine Antwort, aber wer will schon lange suchen. Antwort seit einiger Zeit nur noch über den link in der e-mail, nicht mehr direkt durch antworten (bei Fragen zu diesem Thema), sonst eine neue Anfrage über wer-weiss-was starten.

Im Gesetz ist vergleichsweise wenig geregelt, und vieles von dem was im Gesetz steht kann auch in der Teilungserklärung abgeändert werden. Das meiste ist durch die Rechtsprechung entwickelt, so z. B. auch das Recht zur Einsicht in die Verwaltungsunterlagen, z. B. BayObLG von 1990 oder wie kürzlich der BGH von 2011.

Robert

Hallo Robert,

nochmals vielen Dank für die wieder prompte Beantwortung meiner Frage. Selbst auf die Gefahr hin, dass ich Ihnen allmählich lästig erscheine, hätte ich noch eine Frage.

Bei unseren Eigentümerversammlungen werden wir neuerdings gefragt, ob wir die Verwaltung und/oder den Verwaltungsbeirat entlasten wollen. Einige Eigentümer meinen, dass sei überflüssig, weil es nichts bewirken würde, egal ob man Ja oder Nein sagt. Haben Sie hierzu eine Meinung?

Wie gesagt, wenn es Ihnen zuviel wird, einfach nicht mehr antworten.

Nochmals vielen Dank.

guni1075

Hallo guni1075,

ein Anspruch des Verwalters besteht zwar nach m. E. nicht, aber mit wird dem Verwalter das Vertrauen in ihm „signalisiert“. Die Entlastung bezieht sich auch nur auf Vorgänge, die der EG bekannt sind oder bekannt sein mussten oder könnten, sie gilt nicht für strafbare Handlungen des Verwalters. Insofern hat die Entlastung schon eine Wirkung.

Robert

natürlich, der Verwalter betreut doch Ihr Vermögen.

Ich habe den begründeten Verdacht, dass eine von dem
Verwalter meiner Eigentumswohnung beauftragte Firma nicht
seriös ist. Kann ich von meinem Verwalter verlangen, dass er
mir Name und Anschrift dieser Firma nennt?

Abschliessend nochmals herzlichen Dank. Vorerst keine weiteren Fragen. Alles Gute für die Zukunft.

guni1075

Hallo Laren Property,

Vielen Dank für die rasche Antwort. Hätte ich mir eigentlichen denken können. Wollte nur ganz sicher sein.

Alles Gute für die Zukunft.

guni1075