wer muß bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft in welcher sich der Garten in einem Sondernutzungsrecht befindet für die Instandhaltung der den Garten begrenzenden grundstückmauer aufkommen alle Wohnungseigentümer oder der Sondernutzungsberechtigte?
wer muß bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft in welcher
sich der Garten in einem Sondernutzungsrecht befindet für die
Instandhaltung der den Garten begrenzenden grundstückmauer
aufkommen alle Wohnungseigentümer oder der
Sondernutzungsberechtigte?
Auch Gruß
man kennt die Verträge nicht.
Man könnte aber annehmen, dass eine Grundstücksmauer mit zum Gesamtobjekt gehört da sie ja auch mit dem Untergrund verbunden ist.
Man könnte deshalb annehmen, dass es der Eigentümergemeinschaft gehört und diese deshalb für die Instandhaltung aufkommen müßte.
Auch Gruß