Eigentumswohnung Sonderregelung

Hallo,

angenommerner Fall: als Anhang zum Teilungsvertrag der Eigentumswohnugen eines Hauses gibt es eine Regelung für den Fall eines Dachausbaus.

Diese Regelung sieht vor, dass alle Eigentümer bei Dachausbau ob des neuen Daches in Form einer Sonderumlage einen Anteil mitbezahlen.

Kann in einem solchen Fall die Hausverwaltung, die Eigentümerin des Daches ist, statt eine Sonderumlage zu erheben, die Kosten aus den Rücklagen entnehmen?

Müßte zuvor nicht der Teilungsvertrag, bzw. dessen Anhang geändert werden, da dort eine andere Zahlweise festgelegt ist?

Vielen Dank für konkrete Tips, Hovke

Hallo,

seit wann ist eine Hausverwaltung bei einem Gebäude mit Eigentumswohnungen, Eigentümer des Daches ?

Was steht denn in der Teilungserklärung ?

Gruß

Meistens dann, wenn derjenige der die Teilung betrieb, sich von Anfang an auch die WEG- und Hausverwaltung zuschusterte.

vnA

Hallo,

exact.

Hovke

Hallo,

seit wann ist eine Hausverwaltung bei einem Gebäude mit
Eigentumswohnungen, Eigentümer des Daches ?

Das ergibt sich, wenn z.B. ein Eigentümer, der eine Hausverwaltung betreibt, ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen läßt und dann nach und nach verkauft.

Was steht denn in der Teilungserklärung ?

Viel.
U. a. aber eben, dass bei Ausbau des Daches die Eigentümergemeinschaft einen Obulus in Form einer Sonderumlage zu entrichten hat.

Gruß, Hovke