Eigentumswohnung statt Mietshauswohnung

Hallo Ihr,

folgendes Szenario:
Person A zieht in ein MFH (10 Wohneinheiten)ein. Im Mietvertrag steht eindeutig das A in einem Mietshaus wohnt. 8 Jahre später erfährt A das die bewohnte Wohnung verkauft wurde und die Miete an die entsprechende Stelle überwiesen werden soll. Dann kündigt der neue Besitzer A die Wohnung zwecks Eigenbedarfs.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das gesamte Haus über einen Teilungsantrag schon 1998 in Eigentumswohnungen gewandelt wurde.

Das A aus der Wohnung ausziehen muss ist unstrittig. A hatte darauf spekuliert das hier eine Kündigungssperrfrist (von 3 Jahren) zustande kommt.

Kann man Vorbesitzer haftbar machen? Person A wäre niemals in eine private Eigentumswohnung eingezogen weil genau das passieren könnte was nun passiert ist.
Wie gesagt, im Mietvertrag steht nichts von einer Eigentumswohnung.

Danke und Gruß
b.

PS. Es geht einzig um Zeitgewinn, um eine adäquate Wohnung zu finden!!

Hallo,

wo soll der Unterschied bzw. Nachteil für den Mieter sein und was ist der Unterschied zwischen einer Mietwohnung und einer Eigentumswohnung als Mieter??? Bei Beiden besteht immer die Gefahr der Kündigung durch den Vermieter.

Schönen Abend noch.

Hallo,

wenn es nur um Zeitgewinn geht könnte ein freundliches Gespräch mit dem neuen Eigentümer erfolgversprechend sein. In sagen wir mal 3Monaten lässt sich bestimmt eine angemessene Wohnung finden. Vielleicht lässt sich der neue Eigentümer auch auf 6Monate ein. Man muss natürlich versichern aktiv zu suchen und möglichst schnell zu verschwinden. Auch eine freundliche Nachfrage ob das Erlassen von ein oder zwei Monatsmieten(Kaltmiete) möglich ist um ein Umzugsunternehmen oder eine Immobilientussi bezahlen zu können wäre sicherlich drin.
(Leider alles auf Kulanz)

MFG

Hallo!

sagen wir mal 3Monaten lässt sich bestimmt eine angemessene
Wohnung finden. Vielleicht lässt sich der neue Eigentümer auch
auf 6Monate ein.

Es sind ja schon 9 Monate, auch ohne Kulanz.

Fortranner

Wie und das reicht Dir nicht um eine Wohnung zu finden?

Wie und das reicht Dir nicht um eine Wohnung zu finden?

Was ist das für ein Ton? Wenn du - offensichlich ohne Fachwissen - schreibst, bereits 6 Monate wären Kulanz, darf ich ich doch darauf hinweisen, dass es in diesem Fallbeispiel von Rechtswegen bereits 9 Monate sind. Mir würden 9 Monate reichen.

Fortranner

Damit warst nicht DU gemeint, sondern der UP

Der UP sucht bereits nach einer adäquaten Wohnung. Mit gleicher Größe, gleicher Bauweise und das im selben Viertel. Aber ob der UP soetwas findet wird wird sich zeigen.