Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, die vermietet ist und von einer Immobiliengesellschaft verwaltet wird. Die Wohnung wurde 2007 komplett rekonstruiert und neu hergerichtet, als wir sie kauften. Nun werden wir von der Verwaltungsgesellschaft über die Notwendigkeit der regelmäßigen Durchführung von Wartungs-, Sanierungs- und Überprüfungsarbeiten im Sondereigentum informiert. Der E-Check (Elektroanlagen: Steckdosen, Zählerkasten) sollte aller 3 Jahre durchgeführt werden, Überprüfung der Wasserabsperrventile aller 3 Jahre und die Erneuerung von Silikonfugen in Bad und Küche aller 3 – 5 Jahre. Die Kosten werden uns in Rechung gestellt, welche locker eine schöne Summe ergeben. Nun meine Frage: sind solche Maßnahmen für Wohnungen vorgeschrieben (wenn ja, von wem und wo finde ich diese) oder nur empfohlen? Sind solche Maßnahmen wirklich nötig? Wir wohnen selber in einer Mietwohnung und da werden keine der 3 Maßnahmen durchgeführt.
Interessieren würde mich auch, ob solche Überprüfungs-/Erneuerungsmaßnahmen mit den Instandhaltungskosten abgedeckt sind – die wir als Wohnungseigentümer ja auch zahlen.
Liebe Experten, ich freu mich auf eure Antworten!