Eigentumswohnung, Überprüfung E-Check und Silikonfugen

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, die vermietet ist und von einer Immobiliengesellschaft verwaltet wird. Die Wohnung wurde 2007 komplett rekonstruiert und neu hergerichtet, als wir sie kauften. Nun werden wir von der Verwaltungsgesellschaft über die Notwendigkeit der regelmäßigen Durchführung von Wartungs-, Sanierungs- und Überprüfungsarbeiten im Sondereigentum informiert. Der E-Check (Elektroanlagen: Steckdosen, Zählerkasten) sollte aller 3 Jahre durchgeführt werden, Überprüfung der Wasserabsperrventile aller 3 Jahre und die Erneuerung von Silikonfugen in Bad und Küche aller 3 – 5 Jahre. Die Kosten werden uns in Rechung gestellt, welche locker eine schöne Summe ergeben. Nun meine Frage: sind solche Maßnahmen für Wohnungen vorgeschrieben (wenn ja, von wem und wo finde ich diese) oder nur empfohlen? Sind solche Maßnahmen wirklich nötig? Wir wohnen selber in einer Mietwohnung und da werden keine der 3 Maßnahmen durchgeführt.
Interessieren würde mich auch, ob solche Überprüfungs-/Erneuerungsmaßnahmen mit den Instandhaltungskosten abgedeckt sind – die wir als Wohnungseigentümer ja auch zahlen.

Liebe Experten, ich freu mich auf eure Antworten!

Hallo Katrina-40,
aus dem Schreiben kann ich nicht ersehen, ob die Wohnung oder das Haus verwaltet wird. Ist es das Haus, so sind alle Dinge aus dem Sondereigentum Sache des ET und sind im Rahmen des Vermieters zu überwachen. Wird die Wohnung als so genannte Mietverwaltung betrieben, so ist es Sache des Verwalters, alle die aufgeführten Arbeiten durchführen zu lassen, und müssen von Dir bezahlt werden. Dies ist eine Frage des Regress. Macht der Verwalter dies nicht, so haftet der Verwalter gegenüber dem ET für den Schaden. Dass diese Arbeiten, oder ein Teil davon, wieder auf die Mieter umgelegt werden können, ist eine andere Sache.
mfg
tummle