Eigentumswohnung überschreiben gegen Tilgung und W

Guten Tag liebe Experten,

ein guter Freund von uns ist in finanzielle Schieflage geraten und kann die (Rest) Tilgung des bestehenden Darlehens für seine von ihm selbst bewohnte Eigentumswohnung nicht mehr erbringen. Auch perspektivisch wird keine wesentliche Änderung seiner finanziellen Möglichkeiten eintreten, da er unmittelbar vor dem Ruhestand steht.

Es steht nun in Planung, die Wohnung uns zu überschreiben und sein Darlehen abzulösen. Im Gegenzug soll ihm ein (voraussichtlich weitgehend kostenfreies) Wohnrecht auf Lebenszeit in dieser Wohnung eingeräumt werden. Steuermindernde Aspekte streben wir grundsätzlich nicht an.
Eine eigene Finanzierung der Restschuld in nach einer ersten Klärung wohl problemlos realisierbar. Der Begriff „Vorfälligkeitsentschädigung“ wurde mir bereits erläutert.

Meine Fragen an die Experten in diesem Forum sind daher auch eher allgemeiner Natur:

Wir geht man in so einem Fall vor und welche Schritte sind besonders zu beachten? Mit welchen Kosten ist im Zusammenhang mit der Überschreibung der Wohnung zu rechnen (Notar und weiteres)?

Ich bin erst einmal für jeden Hinweis und Gedanken dankbar und hoffe auf zahlreiche Meldungen.

Viele Grüße

T. Frank

Hallo,

Wir geht man in so einem Fall vor und welche Schritte sind
besonders zu beachten? Mit welchen Kosten ist im Zusammenhang
mit der Überschreibung der Wohnung zu rechnen (Notar und
weiteres)?

das einfachste dürfte der Kauf der Wohnung zum Preis des Restdarlehens (evtl. zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung sein).
Letztere kann man aber möglicherweise umgehen, wenn das Darlehen vom euch weitergeführt wird, also nur der Darlehensnehmer umgeschrieben wird - das wäre aber nur sinnvoll, wenn das Darlehen ordentliche Konditionen hat.

Kosten: 3,5% Grunderwerbssteuer, 1,5% Notarkosten (etwa)
Diese kann man eventuell etwas drücken. Beispiel:
Kaufsumme 50000 EUR
Aufteilung 40000 Wohnung, 10000 Übernahme der Einbauküche

auf die 10000 fallen dann keine Kosten an. Das geht aber nur soweit, das die preise nicht unrealistisch werden. Auch bei Schenkung der Wohnung „inkl. Schulden“ würde die Steuer anfallen, die Konstruktion hilft also nicht…

Gruß,
Micha

P.S. der gut findet, das ihr dem guten Freund aus der Klemme helfen wollt!