Hallo ihr Lieben,
angenommen, jemand besitzt eine Wohnung, die nach dem Ausbau zu einer Dachgeschosswohnung in 2 Grundbuchteilen noch den Status „nicht zu wohnzwecken dienendes Teileigentum“ hat.
Mein Kenntnisstand ist, dass man das zwingend umwandeln lassen muss, um legitim drin wohnen zu dürfen.
Weiter angenommen, das Amtsgericht habe allerdings die Umwandlung abgelehnt, weil beim Ausbau die Eigentumsfläche verkleinert wurde: Die Wand eines Zimmers ist etwas versetzt eingebaut worden, weil
es offenbar bautechnisch günstiger war. Die Wohnung ist also nun kleiner und die nicht genutzte Fläche liegt in einem Gemeinschaftsraum. Wie gesagt: das Amtsgericht störe sich daran
weil so ja Sondereigentum quasi indirekt zu Gemeinschaftseigentum würde, wo aber ALLE Eigentümer der WE-Gemeinschaft zustimmen müssten.
Und diese Zustimmung von allen einzuholen soll sich angeblich als schwierig erweisen (Aussage Amtsgericht + Hausverwaltung ==> Erfahrungswerte).
Die Frage ist nun: Was kann man tun? Umgewandelt werden müsste die Wohnung ja irgendwie. Aber was wäre eine gute Strategie, an die Zustimmung der Eigentümer zu kommen?
Oder gibt es Möglichkeiten, dass sie gar nicht umgewandelt werden muss? Meines Wissens ist eine Umwandlung viel eher relevant, wenn die Umwandlung andersherum erfolgen soll
(also von Wohn- in Nicht-Wohneigentum – also zu Gewerbeflächen).
Gibt es Verjährungsfristen oder könnte immer jemand kommen und Probleme bereiten, weil es nicht umgemeldet ist?
Kann ein Anwalt helfen (der nicht billig sein wird)?
Habt ihr weitere Ideen?
Danke für Vorschläge im Voraus
Heinzi