Eigentumswohnung und Lohnsteuer - Jahresausgleich

Hallo ,
ich habe vor 2 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft.
Ich möchte gerne wissen,ob mir jemand weiterhelfen kann,
ob ich davon irgend etwas absetzen kann( wenn ja,auch nach 2 Jahren ? Wurde letztes Jahr nicht gemacht )
De Kaufpreis betrug 155.000 €.
Wohnung wurde über einen Makler erworben,der Courtage bekam.
Oder welche Formulare benötige ich als Eigentümer bei der Lohnsteuer ?

Hallo, wenn Du die Wohnung selbst nutzt, gibt es keine steuerlichen
Absetzungsmöglichkeiten, da die Eigenheimzulage für Erwerbe ab
1.1.2006 weggefallen ist. Ist die Wohnung vermietet, muss die Anlage
V ausgefüllt werden; also Mieteinnahmen u. Ausgaben für die Wohnung
eintragen. Ergebnis ist ein Überschuß oder Fehlbetrag. Gruß

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Hallo, wenn Du die Wohnung selbst nutzt, gibt es keine
steuerlichen
Absetzungsmöglichkeiten,

…prinzipiell hat mein Vorposter recht, mit einer Ausnahme: bei selbstgenutzten Wohneigentum bist du berechtigt Handwerkerrechnungen abzusetzen in gewissen Grenzen:

http://www.zdb.de/zdb.nsf/0/6252AAD5C083E619C1257110…

Gute Verwalter geben zur Wohngeldabrechnung eine Abrechnung zur Vorlage beim Finanzamt dazu - in der aus der Buchhaltung die relevaten Beträge herausgezogen und mit dem Miteigentumsanteil berücksichtigt sind.

Gruß n.