Eigentumswohnung vererben an Hartz IV

Hallo zusammen,
angenommen eine Mutter möchte ihre selbst genutzte Eigentumswohnung an ihre beiden Töchter vererben. Der Vater bzw. Ehemann ist bereits verstorben.
Eine Schwester lebt dauerhaft von Hartz IV, die andere hat eine Familie und ein
geregeltes Einkommen. Beim Erbe würden beide Töchter die
Wohnung je zur Hälfte erhalten. Bei der einen Tochter würde ihr Erbe
zum Großteil an den Staat übergehen. Dies würden gerne alle drei verhindern
und suchen daher nach einer geeigneten Lösung. Kennt sich jemand in
dieser Frage aus (z.B. Schenkung nur an die eine Tochter bzw. an die Enkelkinder,
Testament, notarielle Beglaubigung)?
Vielen Dank im voraus.

Auch hallo

Dies würden gerne alle drei verhindern

Bei den vermutlichen Summen ist ein Anwalt für Erb- und Sozialrecht wohl besser als ein anonymes Forum. Aber auch Hartz IV Empfänger dürfen (nach Mehrheitsmeinung) ein Erbe ausschlagen.

mfg M.L.

Hallo,

angenommen eine Mutter möchte ihre selbst genutzte
Eigentumswohnung an ihre beiden Töchter vererben. […]
Eine Schwester lebt dauerhaft von Hartz IV, die andere hat
eine Familie und ein
geregeltes Einkommen. Beim Erbe würden beide Töchter die
Wohnung je zur Hälfte erhalten. Bei der einen Tochter würde
ihr Erbe
zum Großteil an den Staat übergehen.

wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

Gruß

S.J.

Ich kenne einen Fall, bei dem das Sozialamt so einen Erbschaftsanteil viele Jahre hinweg toleriert hat. Er hat ja auch tatsächlich kaum Marktwert.
Vorsichtig wäre ich mit Konstruktionen, wo die Sozialhilfeempfängerin Miete von der Schwester verlangt.

Wenn jedoch auseinandergesetzt wird, d.h. verkauft, und der Erlös aufgeteilt, dann (je nach Menge des Kapitals) kann es illegal werden, weiterhin Sozialhilfe zu beziehen, es muß erst das eigene Geld aufgebraucht werden für den Lebensunterhalt, so wie nach einem großen Lotteriegewinn. Diese Regelung so aufzufassen, daß das Erbe dem Staate zufällt, halte ich für einigermaßen schräg.
Theoretisch könnten auch Erbschaftssteuern anfallen, aber bei einer proletarischen Eigentumswohnung an die eigenen Kinder eher nicht.

Hallo,

die Mutter kann mit der Eigentumswohnung tun was sie möchte, sie ist die Besitzerin.
Wenn sie die Eigentumswohnung an Tochter 1 (oder jemand anderen) verschenkt, kann Tochter 2 (oder die Arge) erstmal nichts dagegen tun. Stirbt die Mutter dann aber vor Ablauf von 10 Jahren hat Tochter 2 theoretisch einen Anspruch auf einen Teil des Wertes.
Wenn die Mutter die Wohnung an Tochter 1 vererbt, hat Tochter 2 Anspruch auf ihren Pflichtteil, das sind 50% des Erbteils, wenn keine weiteren Haupterben existieren wären das 25% der Erbmasse.

Grüße

Servus, Bananenpflanze,

ich schließe mich Essjott an: das Erbe an sich wird nicht an den Staat fallen.
Aber wie auch schon angedeutet, könnten die Hart IV-Ansprüche erst mal für einige Zeit wegfallen.

Aber ist es denn heutzutage tatsächlich schon unzumutbar, wenn man keine Sozialhilfe oder Hartz IV mehr beziehen darf, weil man zu Geld gekomen ist?

Kopfschüttelnde Grüße
Manu

Aber ist es denn heutzutage tatsächlich schon unzumutbar, wenn
man keine Sozialhilfe oder Hartz IV mehr beziehen darf, weil
man zu Geld gekomen ist?

Natürlich ist das unzumutbar! Die Frage lautet immer: wieviel darf ich verdienen / erben / geschenkt bekommen, damit ich trotzdem noch Sozialhilfe bekomme? *kotz*

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Ich nehme an…
Hallo,
…Ihr beiden würdet das selbstverständlich anders machen?
Sorry, aber das Ausnutzen von Gesetzen ist für mich immer noch (auch moralisch!) legal, so lange es am anderen Ende der Einkommensskala ebenfalls geschieht.
Gruß
loderunner

Servus, loderunner,

da wo ich herkomme und aufgewachsen bin, schämen sich die meisten Leute eher noch dafür, auf Hilfe vom Staat angewiesen zu sein - auch wenn es wirklich hilfebedürftigen Leuten hier echt keiner vorwerfen würde -, und versuchen, das eher zu vermeiden.
Auch ich würde lieber jeden Job annehmen, als mir nachsagen zu lassen, daß ich aus Faulheit dem Staat auf der Tasche liegen würde.

Aber dann Geld erben und versuchen, trotzdem noch Kohle vom Amt abzugreifen: das wäre hier bei uns ein absolutes No-Go. Und der Schuß dürfte nach hinten losgehen.

Gruß Manu

Hallo,

Und der Schuß dürfte nach hinten losgehen.

Und warum genau, solange alles legal bleibt? Wie gesagt, am anderen Ende der Einkommensskala wird doch auch jede Lücke genutzt. Für wesentlich größere Beträge. Nach Bedarf werden sogar neue Lücken geschaffen - siehe Pauschalversteuerung für die Schwarzgelder in der Schweiz. Und offensichtlich regt sich keiner groß drüber auf. Was also macht es Deiner Meinung nach hier verwerflicher?
Naja, ist natürlich keine rechtliche Frage.
Gruß
loderunner