Eigentumswohnung verkauf

Liebe/-r Experte/-in, meine Schwiegermutti hat gemeinam mit ihrem alzheimerkranken Mann eine Eigentumswohnung. Sie selbst ist der Vormundt/Betreuer Ihres Mannes. Nun kommt ihr Mann ins Heim und sie möchte die Wohnung verkaufen. Ich habe gehört, dass sie deshalb einen Antrag beim Vormundtschaftsgericht stellen muss, dieses einen Gutachter bestellt, der den Wert der Wohnung ermittelt. Was passiert, wenn es keinen Käufer gibt, der den ermittelten Kaufwert zahlt? Darf sie dann mit dem Preis runtergehen oder bleibt sie für „immer“ auf dieser Immobilie sitzen?
LG frieda2502

Hallo
sie selbst ist doch ebenfalls mit Eigentümerin der Immobilie als verheiratete Frau,wenn Sie innerhalb der Ehe angeschafft wurde.
Sie kann selkbstverständlich mit bestimmen und auch im Kaufpreis nach unten gehen.
gruss Olaf