hallo experten.mein anliegen ist das.ich habe mit meiner lebensgefährtin eine eigentumswohnung im jahre2002 gekauft.sie voll finanziert von der kpkasse.da meine lebensgefährtin nun ausgezogen ist möchte ich nun wieder verkaufen.was muss ich beachten? wir stehen beide 50/50 im grundbuch.sie kostete 85000euro zu zahlen sind noch 77000euro.ich hätte auch schon einen käufer und lebensgefährtin währe auch einverstanden.aber was sagt die kasse dazu? vielen dank für antworten im vorraus. gruss heinz.
Hallo,
dann Frage doch einmal die „Kasse“ was sie dazu meint.
Christian
Hallo Heinz,
die Kasse wird meinen, dass sie den Verkauf und auch die Rückzahlung des Darlehens nicht verhindern kann, aber: wenn die Zinsbindungsfrist nicht abgelaufen ist (wovon ich bei einer Darlehensaufnahme in 2002 ausgehe)wird sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese kann (wird) einige Tausend Euro ausmachen. Genau wird Dir das die Bank sagen (am Besten schon vorher einmal erkundigen).
Freundliche Grüße
wolle
danke für die antworten. gruss heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn Du Deine ETW verkaufst, kommst Du ganz normal, ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus. Da kann die Kasse eigentlich nichts machen.
Immobilienkredite sind bei Verkauf der beliehenen Immobilie oder Tod eines Vertragspartners kündbar.
Rede mit der Kasse, sollte es Probleme geben, wende Dich an die Verbraucherzentrale.
Und worauf stützt Du die Aussage, daß bei Verkauf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn Du Deine ETW verkaufst, kommst Du ganz normal, ohne
Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus. Da kann
die Kasse eigentlich nichts machen.
Immobilienkredite sind bei Verkauf der beliehenen Immobilie
oder Tod eines Vertragspartners kündbar.
Rede mit der Kasse, sollte es Probleme geben, wende Dich an
die Verbraucherzentrale.
Diese Aussage halte ich ebenfalls für sehr bedenklich.
Im Normalfall läßt eine Bank niemanden so einfach ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag.
Was steht denn in Ihrem Vertrag?
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
***********************************************************************
http://www.immo-x-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
***********************************************************************
Hallo Soeren,
Wenn Du Deine ETW verkaufst, kommst Du ganz normal, ohne
Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag heraus. Da kann
die Kasse eigentlich nichts machen.
Sorry, aber diese Aussage ist definitiv falsch.
Immobilienkredite sind bei Verkauf der beliehenen Immobilie
oder Tod eines Vertragspartners kündbar.
Das ist zwar richtig, aber dennoch kann die Bank eine VFE berechnen.
Freundliche Grüße
wolle
Beim Verkauf muss die Bank einer Löschung der eingetragenen Grundschulden zustimmen!
Bei Kreditverträgen mit variabler Vertragslaufzeit (Zinsfestschreibung) wird die Löschung i.d.R. gegen Zahlung des Schuldsaldos bewilligt.
Bei Verträgen mit fester Laufzeit wird die Bewilligung i.d.R. nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Summe (Vofälligkeitsentschädigung) möglich.
Man müßte den Vertrag kennen!
Sollten diese Grundschuldeintragung auch als Sicherheit für andere Engagements dienen, ist eine Löschung ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
Ich muss meine Antwort von gestern leider revidieren.
Was mir in Erinnerung war, ist das der Kredit bei Verkauf gekündigt werden kann (nach den allgemeinen Kreditbedingungen). Es wird aber dennoch eine Vorfälligkeitsentschädigung hierbei fällig!
Habe mich diesbezüglich nochmals belesen. Bitte entschuldigt.
Habe auch wieder etwas dazu gelernt.
hallo herr pausch,sie hatten recht ,war gestern bei der bank sie wollen von den restlichen 77000euro für 7jahre 15000euro vorfälligkeit. besten dank nochmal für ihre antwort. gruss heinz.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo wolle auch du hattest recht. sie wollen 15000euro vorfälligkeit für 7jahre. danke nochmals. gruss heinz.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo herr scholtysek sie haben auch recht.die bank möchte von mir für die restlaufzeit der zinsbindung 15000euro vorfälligkeit. danke für die antwort. gruss heinz.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ratsuchender,
die Forderung der Bank sollte geprüft werden. Dazu gibt es Rechenprogramme. Auch die Verbraucherzentrale kann helfen (kostenpflichtig).
Ist es vielleicht möglich, dass die Finanzierung des Käufers die Übernahme des Kredits ermöglicht?
Dann wären Sie fein raus.
Viele Grüße
Friedrich Pausch