Eigentumswohnung WEG Versammlung Tagesordnung

Hallo,

Ich habe bei der Verwaltung meiner Wohnung rechtzeitig und schriftlich beantragt, dass einige für mich wichtige Punkte auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gesetzt wird.
Diese wurde nun einberufen, ohne dass man meine Punkte berücksichtigt hätte.
Daraufhin habe ich ein weiteres Fax geschickt, ohne das darauf reagiert wird.

Was kann ich tun, wenn diese Punkte bei der Versammlung nicht berücksichtigt werden?

Wo kann man sich beschweren?

Vielen Dank für baldige Antwort!

Hallo PetraK,
schreibe deinem Verwalter, dass du sämtliche Beschlüsse der Versammlung gerichtlich anfechten wirst, wenn deine Punkte nicht auf der Tagesordnung stehen. Und sage ihm, dass die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu seinen Lasten gehen, nicht zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Ein Verwalter muss die gewünschten TOPs auf die Tagesordnung setzen, sofern sie verständlich, logisch, nicht sittenwidrig sind und einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Jeder Eigentümer hat laut § 23 WEG, Rn 33 (BPM a.F.) ein Antragsrecht, das der Verwalter nicht ablehnen kann.
Jedes Gericht wird deiner Anfechtung stattgeben und dem Verwalter alleine die Kosten aufbürden.
Viel Erfolg
MOETT

Hallo MOET,

vielen Dank für Deine Ermutigung!

Doch möchte ich, „um des lieben Friedens willen“, dies ihm nicht im Vorfeld schon androhen, sondern lieber freundlich bleiben.

Wäre es auch ohne diese Androhung der Folgen möglich, später eventuell das Gesamtprotokoll anzufechten und die Rechtskosten zu seinen Lasten gehen zu lassen?
Oder müsste ich es vorher ankündigen?

Neben einem Schreiben vor mehreren Monaten, in dem ich bereits die Punkte aufgeführt habe, schrieb ich nach Erhalt der Tagesordnung, dass diese ja fehlen und doch bitte nachgetragen werden sollten. Da darauf keine Reaktion kam, sandte ich noch einmal eine Erinnerung (ebenfalls per Fax).

Würde dies reichen?

Vielen Dank im voraus für Deine weiteren Erläuterungen dazu!

Hallo,
wenn Du dem Verwalter die Anfechtung vorher nicht androhst, wird er Deine TOPs auch nicht auf die Tagesordnung setzen. So habe ich Dich verstanden. Du solltest vorher diesen Druck ausüben, damit er vielleicht doch noch zu Deiner Zufriedenheit reagiert. Hinterher ist es zu spät. Dann bleibt nur die Anfechtungsklage innerhalb eines Kalendermonats nach Beschlussfassung.
Mache vorher Druck, damit der Verwalter weiß, wozu Du in der Lage bist. Friede ist gut und schön, aber manchmal hilft das nicht alleine weiter.
Gruß MOETT

Hallo,

darf ich noch einmal nachfragen?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre die reguläre Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung damit verbunden, dass eventuell die Eigentümergemeinschaft für die Rechtskosten aufkommen muss?
Könnte ich mich also nur nach vorheriger Androhung und wenn er dem nicht entspricht, ganz an den Verwalter halten?

Das Verhältnis zum Verwalter ist ohnehin schwierig. Aber wir sind da in einem längeren Vertrag, außerdem nicht gerade von ihm gemocht, weil nur eine kleine Eigentümergemeinschaft, die ihm nicht viel einbringt.
Ich möchte da nicht unnötig Porzelan zerbrechen.
Vermutlich hat er vor, die noch offenen Punkte auf einer weiteren Sitzung zu besprechen.

Auf meine zusätzliche Frage nach Einsichtnahme in die Abrechnungsprotokolle zu seiner Entlastung und die Bitte, mir diese zukommen zu lasssen, erhielt ich immerhin schon Antwort: Ich möge einen Termin vereinbaren und vorbeikommen.
Nur eben auf das andere lässt er sich nicht ein.

Hallo,
für die vorgerichtlichen Kosten und die Gerichtskosten kommt der auf, der die Anfechtungsklage verliert. Bei einem gerichtlichen Vergleich trägt jeder seine Kosten selbst. Deshalb sollte man immer dann einen Vergleich vor Gericht ablehnen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Gegner verliert. Und das ist hier der Fall. Wenn ein Verwalter seine Pflichten derart verletzt, wird ihn jeder Richter verurteilen, auch zur Kostentragung beider Parteien.
Das solltest Du diesem Verwalter deutlich machen, bevor es zu spät ist, also vor der fraglichen Versammlung.
MOETT

Hallo zurück,
gemäß der gefestigten Rechtssprechung, sollte ein Verwalter Anträge von WE einer sachgerechten Prüfung unterziehen und anschließend, sofern ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen mit auf die Tagesordnung nehmen.
Sofern alle Eigentümer selbst anwesend sein sollten, könnten Sie die TAgesordnung durch einen Antrag zur Geschäftsordnung erweiteren (nur wenn Alle WE selbst anwesend)

MFG
TT

Guten Abend,
leider bin ich derzeit auswärts unterwegs und müsste zwei Punkte in Kommentaren des WEG nachlesen. Wenn die Antwort bis Monatg Abend Zeit hat, melde ich mich nochmal.
Angenehmes Wochenende

Hallo,

ist die Versammlung schon abgehalten worden?

Beschweren können Sie sich allenfalls bei der Hausverwaltung selbst. Das ist in der Tat nicht rechtens, wenn Ihre Anliegen nicht als TOPs in die Tagesordnung mitberücksichtigt wurden.

Ich würde die Hausverwaltung anrufen und ein klärendes Gespräch suchen unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben/Fax und die Reaktion der HV abwarten. Vielleicht werden Ihre Punkte unter „SONSTIGES“ abgehandelt, weil sie vielleicht im Vergleich zu anderen Punkten nicht so schwerwiegend sind?

:Hallo,

Ich habe bei der Verwaltung meiner Wohnung rechtzeitig und
schriftlich beantragt, dass einige für mich wichtige Punkte
auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen
Eigentümerversammlung gesetzt wird.
Diese wurde nun einberufen, ohne dass man meine Punkte
berücksichtigt hätte.
Daraufhin habe ich ein weiteres Fax geschickt, ohne das darauf
reagiert wird.

Was kann ich tun, wenn diese Punkte bei der Versammlung nicht
berücksichtigt werden?

Wo kann man sich beschweren?

Vielen Dank für baldige Antwort!