Eigentumswohnung, wer muss was bezahlen

In einer WEG sind hohe reparaturkosten an den balkonen angefallen, es gibt insgesamt sieben parteien. Zwei dachwohnungen die keinen balkon besitzen und vier parteien die balkone haben. ganz unten gibt es eine terrasse ! Die vier balkone wurden restauriert, die terrasse nicht. die gesamtkosten wurden durch fünf geteilt ! ist das rechtens ???
vielen dank in vorraus

Dafür mußt du mal in die Teilungserklärung schauen (da steht drin, wer wo mitzahlt, wenn es eine spezielle regelung gibt) und in das WEG.
Gruß Tom

Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum
Hallo,

wie Thomas bereits erwähnte, schafft ein Blick in die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung meist Klarheit. Bisweilen gibt es aber gerade bei Balkonen Zoff, weil schwammige Formulierungen in den Unterlagen Raum für Interpretationen lassen.

Grundsätzlich gehört in puncto Balkone zum Gemeinschaftseigentum alles, was Bestandteil des Gebäudes (= der Bausubstanz) ist, also die Wände und Fassadenteile, die Brüstung, der Boden, die Isolierung, etc. Reparaturkosten an diesen müßten also von der gesamten Gemeinschaft getragen werden.

Sondereigentum wären z. B. Fliesen oder anderer Bodenbelag, individuelle E-Installationen und nachträglich durch den jeweiligen Angebrachtes. Kosten hierfür müßte der jeweilige Eigentümer tragen.

Die Antwort auf deine Frage hängt also davon ab, was an den Balkonen gemacht wurde.

Grüße
EP