Hallo,
in einem 2 Parteien-Haus (Eigentümergemeinschaft) wird die kleinere Einliegerwohnung zum Kauf angeboten, so schnell wie möglich, Käuferprofil egal.
Können Miteigentümer in Bezug auf die Käufer vor vollendete Tatsachen gestellt werden, oder besteht ein Mitspracherecht?
Wer prüft ob der Käufer wirklich liquide ist. Was ist wenn der Käufer z.B. keine Rücklagen hat, die Nebenkosten nicht zahlen kann. Angedroht wurde auch die 2-Zi-Wohnung an eine 5-köpfige Familie zu verkaufen. Vielleicht kauft auch jemand der sehr unsympatisch ist und sich rücksichtslos breit macht.
Das ist bestimmt häufiger der Fall, wer kann mir seine Erfahrungen weitergeben?
Vielen Dank!
Hallo,
in einem 2 Parteien-Haus (Eigentümergemeinschaft) wird die
kleinere Einliegerwohnung zum Kauf angeboten, so schnell wie
möglich, Käuferprofil egal.
Können Miteigentümer in Bezug auf die Käufer vor vollendete
Tatsachen gestellt werden, oder besteht ein Mitspracherecht?
In der Regel kann ein Eigentümer mit seiner ETW verahren wie er will. Es gibt aber vertragliche Vereinbarungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, wonach der Verkauf abgesegnet werden muss, ob die aber belastbar sind?
Wer prüft ob der Käufer wirklich liquide ist. Was ist wenn der
Käufer z.B. keine Rücklagen hat, die Nebenkosten nicht zahlen
kann. Angedroht wurde auch die 2-Zi-Wohnung an eine 5-köpfige
Familie zu verkaufen. Vielleicht kauft auch jemand der sehr
unsympatisch ist und sich rücksichtslos breit macht.
Dafür hat man noch kein Gegenmittel gefunden. Der Verkäufer will die Wohnung los werden - und nach mir die Sündflut. Man kann nur hoffen, dass man einen netten Nachfolger bekommt (kann’s ja auch geben).
Man muß ja auch den Verkäufer verstehen: er hat einen triftigen Grund zum verkaufen und wenn seine Miteigentümer das verhindern wegen allerlei möglichen Bedenken und „könnte sein…“ und „überhaupt…“ bleibt er auf der Wohnung sitzen: das ist so etwas wie Entzug der Verfügungsgewalt, das würde ich mir als Eigentümer nicht gefallen lassen. Was wenn schließlich der Verkäufer durch die Behinderungen einen Schaden erleidet?. Dafür werden die verursachenden Miteigentümer sicher auch nicht aufkommen wollen.
Wolfgang D.
Hallo,
wer wirklich genau den neuen Eigentuemer aussuchen will, kauft selber. Er kann auch weiterverkaufen, mit vollem Mitspracherecht.
Gruss Helmut