Zu folgendem Beispiel interessiert mich eure Meinung:
Ein Verkäufer verkauft eine Eigentumswohnung. Der Käufer erhält alle Unterlagen.
Bei Notar (der Termin ist Anfang Mai) versichert der Verkäufer, „dass derzeit keine Umstände bekannt sind, die nach Lastenübergang zu einer den Käufer treffenden Sonderumlage führen könnten“
Am 01.06. soll die Wohnung an den Käufer übergeben werden.
Am Ende Mai erhält der Käufer Post vom Verwalter. Darin steht, dass Ende Juni eine außerordentliche Eigentümerversammlung stattfinden soll, auf der (gem. der Eigentümerversammlung von Januar 2011) über Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen entschieden werden soll. Eine genau Aufstellung dieser Kosten liegt dem Schreiben auch schon bei.
Es sei noch erwähnt, dass in den Unterlagen die dem Käufer vorab zur Verfügung gestellt wurden, das Protokoll der Versammlung von Januar 2011 fehlt.
Wer muss denn nun diese Kosten tragen ??
Käufer oder Verkäufer ?