Eigentumswohnungen renovieren

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Eigentumswohnung und möchte nun mein Badezimmer neu renovieren. Da ich aber eine gewisse Sorgfaltspflicht habe, muss ich wohl die Rohre auch erneuern. Gilt das für beide Rohrleitungen Abfluss- und Zuflussrohre? Die Fliesen sind aus den 80er Jahren. Das Haus wurde gebaut 1952. Kann mir jemand sagen, ab wann die Gemeinschaft die Kosten für die Rohrsanierung zahlen muss und ab wann ich bezahlen muss, ab Unterputzabsperrung oder ab wo?
Vielen lieben Dank
SU

Hallo SU,
in Ihrer Teilungserklärung ist definiert, wie weit Ihr Sondereigentum geht und wo das Gemeinschaftseigentum beginnt.
Zur Sicherheit sollten Sie immer erst mit der Hausverwaltung sprechen.
MfG
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Sorry das ist eine rechtliche Frage, damit kenne ich mich nicht aus. Ich würde aber auf jeden Fall alle Rohre sanieren, wenn man schon 'mal den Aufwand betreibt und das Bad saniert.

Hallo,
also um deiner Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen würde ich alle Rohre erneuern.
Wer was bezahlt weis ich nicht.
LG Anja