Eigentumswohnungen versteuern

Erstmal ein schönes „Hallo“ an alle,

ich bin neu hier und habe auch gleich schon die erste Frage: Mit welchen steuerlichen Abzügen ist denn im folgenden Fall bei den Mieteinnahmen zu rechnen (so in etwa)? Ich versuche, möglichst präzise zu sein und hoffe, keine relevante Information vergessen zu haben.

Es wurden in diesem Jahr vier kleine Eigentumswohnungen zur Kapitalanlage erworben.

  1. Wohnung: 100 % - Finanzierung, Kredit 50.000, 1 % Tilgung, 10 Jahre Laufzeit, monatliche Rate 187,50 €, Mieteinnahme kalt 351,00 €, warm 451,00 €,Hausgeld 125,00 €

  2. Wohnung: 100 % - Finanzierung, Kredit 50.000, 1 % Tilgung, 10 Jahre Laufzeit, monatliche Rate 214,00 €, Mieteinnahme kalt 315,00 €, warm, warm 423,00 €, Hausgeld 129,00 €

  3. Wohnung: schuldenfrei, Mieteinnahme kalt 350,00 €, warm 450,00 €, Hausgeld 153,00 €

  4. Wohnung: schuldenfrei, Mieteinnahme kalt 350,00 €, warm 450,00 €, Hausgeld 125,00 €

Bei den Wohnungen 1 + 2 bleiben monatlich noch rd. 220 € übrig (Warmmiete - Kredit - Hausgeld), die separat für eine (mögliche) Tilgung nach Ende der Kreditlaufzeit angespart werden.
Wie kann denn zumindest näherungsweise ausgerechnet werden, wie viele Steuern hier abgezogen werden müssen?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe und Antworten.

Schöne Grüße

Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn, der versteuert wird!

Wer sich 4 ETW`s kauft, sollte sich auch einen Steuerberater dafür leisten können - die Ausgagen hierfür, ist auch abzugsfähig!

Lia

Eine inetwa Angabe ist aufgrund der mangelnden Angaben nicht möglich.
Von den Kaltmieten (Nebenkosten werden ja nur durchgereicht)werden die Aufwendungen abgezogen dazu gehören die Zinszahlungen für den Kredit(keine Tilgungen), die Abschreibungen (ist von der Nutzungsdauer der Wohnungen abhängig, bspw. 2 % von den Anschaffungskosten) sowie sonstige anfallende Aufwendungen (ich weiß jetzt nicht was alles unter ihr „Hausgeld“ fällt und somit als Aufwendung zu werten ist). Haben sie diese Differenz ermittelt haben sie inetwa ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für diese vier Wohnungen. Die Höhe der Steuer ist von ihren anderen Einkommen abhängig. Um ein Gefühl dafür zu bekommen rechnen sie einfach ihre Steuerschuld für ihr Jahreseinkommen ohne die Einkünfte aus Vermitung aus und dann einmal mit. Die Differenz ist dann den Mieteinkünften geschuldet. Rechenhilfen gibt es im Internet viele bspw. diese http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommens…