Eigentumswohnungskauf

Fakten:
2 Familienhaus seit 15 Jahren im Besitz der Eltern,
Eltern bewohnen eine der 2 Wohnungen

Schwester möchte die unbewohnte zweite Wohnung den Eltern abkaufen.
Angenommener Wert 100.000€.

  1. welche steuern fallen für die Schwester und für die Eltern an?
  2. kann die Schwester den Kaufpreis um einen „kümmerungszuschlag“ (sie macht dann kleine Erledigungen und arbeiten für die Eltern, diese sind Anfang 60) mindern?

Danke für die Hilfe

Gruß

  1. welche steuern fallen für die Schwester und für die Eltern an?

Wenn „Schwester“ das Kind von „Eltern“ ist, entfällt die Grunderwerbssteuer.

  1. kann die Schwester den Kaufpreis um einen „kümmerungszuschlag“ (sie macht dann kleine Erledigungen und arbeiten für die Eltern, diese sind Anfang 60) mindern?

Natürlich kann sie, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Notar berechnet seine Gebühren aber trotzdem ohne diesen Preisnachlass.